Die Arbeitgebenden haben eine zentrale Funktion bei den Familienzulagen: Sie finanzieren die Beiträge, beantragen die Leistungen und zahlen diese mit dem Lohn aus.
Die Familienzulagen sollen eine finanzielle Entlastung für Familien bewirken. Die Familienausgleichskassen (FAK) zahlen Leistungen auf Basis zuvor eingenommener Beiträge aus. Aktuell gibt es vier Arten von Familienzulagen:
Kinderzulagen (monatlich mindestens 200 Franken pro Kind; für Kinder bis 16 Jahre)
Ausbildungszulagen (monatlich mindestens 250 Franken pro Kind; für Kinder ab 15 Jahren bis 25 Jahre)
Geburtszulagen (einmalige Zahlung bei Geburt eines Kindes)
Adoptionszulagen (einmalige ...