Harte Fronten bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente

Montag, 08. Juli 2024
Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente vor allem mit höheren Lohnbeiträgen finanzieren und stellt auch eine Mehrwertsteuererhöhung zur Diskussion. Damit findet er kaum Anklang. Bürgerliche Parteien wollen von beidem nichts wissen. Linke und Gewerkschaften fordern vom Bund, seinen finanziellen Beitrag voll zu leisten.

Die SVP erklärt in ihrer Vernehmlassungsantwort, das Finanzierungsdebakel hätten die Initianten des erfolgreichen Volksbegehrens angerichtet. Sie lehnt höhere Lohnbeiträge und eine höhere Mehrwertsteuer entschieden ab. Stattdessen müsse der Bundesrat zügig eine umfassende AHV-Reform mit der 13. Rente anpacken. In einer separaten Vorlage lasse sich ein Thema von derart grosser Tragweite nicht übers Knie brechen. Die AHV müsse nachhaltig saniert werden.

Die FDP stösst ins gleiche Horn und lehnt die Vorlage «entschieden ab». Bevor über höhere Abgaben und Steuern nachgedacht werde, sei Sparen angesagt. Die 13. AHV-Rente verschärfe das Finanzierungsproblem der 1. Säule. Statt in einer Salamitaktik neue Abgaben zu beschliessen, brauche es eine strukturelle AHV-Reform, die dem Parlament prioritär vorzulegen sei.

Für die Mitte ist es wichtig, dass die 13. Rente die AHV nicht gleich zu Anfang in finanzielle Schieflage bringt. Sie bevorzugt als kurzfristige Lösung eine Mehrwertsteuererhöhung. Das würde im Sinne der Generationengerechtigkeit auch die Rentnerinnen und Rentner in die Finanzierung einbeziehen. Die drei Mehrwertsteuersätze sollten dabei proportional steigen, so dass die tieferen Sätze für Güter des täglichen Bedarfs weniger stark tangiert würden. In der AHV-Reform seien dann weitere Finanzierungsquellen zu prüfen, etwa die von der Partei vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer.

SP: Bund steht in der Pflicht

Die SP als Mitinitiantin stellt sich gegen die vom Bundesrat anvisierte Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV auf 18.7%. Es wäre geradezu grotesk, wenn der Bund nach dem Abstimmungsresultat seine Beteiligung zurückfahren würde. Auch die Mitte ist gegen diese Senkung. Den Schlüssel von 20.2% Bundesanteil und 79.8% Lohnbeiträgen habe das Volk schliesslich im Mai 2019 bei der Abstimmung über die Steuerreform und AHV-Finanzierung mit Zweidrittelsmehrheit beschlossen, schreibt die SP.

Sie unterstrich, dass sie sich bereits im Abstimmungskampf für eine Finanzierung über Lohnbeiträge ausgesprochen habe. Für die Wirtschaft sei das gut verkraftbar, denn die mittleren Beiträge an Unfallversicherung und Pensionskassen sanken, und 2023 entfiel der Solidaritätsbeitrag an die Arbeitslosenversicherung.

Die Grünen erachten die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV als Missachtung des Volkswillens. Sie stellen sich hinter höhere Lohnprozente. Die Bevölkerung müsse nicht für bürgerliche Fehlentscheide geradestehen. Auch komme es nicht in Frage, auf die 13. IV-Rente zu verzichten.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schreibt, die 13. AHV-Rente sollte gleich finanziert werden wie die anderen zwölf: Mit Lohnprozenten und dem Bundesanteil von 20.2% an die AHV. Die Bundesanteil-Kürzung ist für den SGB nicht akzeptabel. Dieser Anteil sei schliesslich dazu da, nicht durch Lohnbeiträge erwirtschaftete Leistungen wie Betreuungsgutschriften zu bezahlen.

Kategorisches Nein zu Lohnprozenten

Während die Initiantenseite auf Lohnprozente setzt, lehnt der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse dies kategorisch ab. Aus Sicht der Wirtschaft müssten sich die Pensionierten, die profitieren, an den Mehrkosten beteiligen. Dafür käme nur eine höhere Mehrwertsteuer in Frage. Die vorübergehende Finanzierung aus dem AHV-Ausgleichsfonds heisst der Verband gut, denn der Fonds schreibe Überschüsse.

Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt jede Erhöhung der Lohnbeiträge ab. Die Finanzierung sei vollständig über die Mehrwertsteuer zu finanzieren, verlangt er. Die Senkung des Bundesanteils soll aus Kapitalerträgen des AHV-Ausgleichsfonds kompensiert werden. Die nächste AHV-Reform müsse zwingend Sanierungsmassnahmen enthalten, unter anderem ein höheres Rentenalter. Letztlich müsse für die Arbeitgeber die Finanzierung der 13. Rente klar sein, bevor sie ausbezahlt wird. (sda)

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