Eine andauernde ganze oder teilweise Arbeitsunfähigkeit kann zu einer Invalidisierung führen. Die Lohnfortzahlungspflicht, die durch eine Krankentaggeldversicherung abgelöst werden kann, und der Leistungsbeginn der IV und der Pensionskasse stellen ein heikles Koordinationsproblem dar. Aufmerksamkeit ist angesagt.
Wenn jemand in einem Anstellungsverhältnis arbeitsunfähig wird, muss während einer bestimmten Zeit der Lohn weiter ausgerichtet werden. Die genaue Dauer ist nicht im Gesetz geregelt. Das Gesetz hält lediglich fest, dass bei unverschuldeter Verhinderung eines Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen, ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit Lohn auszurichten hat, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen worden ist. Lediglich für Arbeitsverhältnisse im ...