Kanton Luzern muss über Abschaffung der Liste der säumigen Prämienzahler befinden

Dienstag, 16. Juli 2024
Die Luzerner Regierung hat sich für die Erheblicherklärung eines Postulats der SP über die Abschaffung der Liste der säumigen Krankenkassenprämienzahlenden (LSP) ausgesprochen. Unter anderem, da sich der Nutzen der Liste nicht nachweisen lasse.

Von 2019 bis 2023 befanden sich im Kanton Luzern zwischen 4500 und 4700 Personen auf der Liste der säumigen Krankenkassenprämienzahlenden (LSP), schrieb die Regierung. Ein Abwärtstrend sei nicht ersichtlich. Auch Vergleiche zwischen den Kantonen vermochten nicht aufzuzeigen, ob die LSP ein erfolgreiches Instrument sei, um die Zahl der der säumigen Prämienzahlenden zu reduzieren.

Mehraufwand und ethische Konflikte

Der Betrieb der LSP verursache jährlich einen Aufwand von 59500 Franken, so die Regierung. Künftige Kostensteigerungen seien aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen und IT-Anpassungen absehbar. Zeitnah würden diesbezüglich Investitionen von 200000 Franken nötig. Als weiteren Gesichtspunkt nennt die Regierung ethische Aspekte. So sei die Nationale Ethikkommission 2023 zum Schluss gekommen, dass die LSP gegen gewichtige ethische Prinzipien der Gerechtigkeit, Fairness und Solidarität zwischen den Bevölkerungsgruppen verstosse. Denn wer auf der säumigen Liste landet, dem werden nur noch Notfallbehandlungen vergütet.

Die Regierung fügt an, dass die LSP für die Leistungserbringer einen Mehraufwand darstelle. Werde die Liste abgeschafft, entfielen die Abklärungen darüber, ob die Kriterien für einen Notfall erfüllt sind oder nicht. Die herausfordernden Abklärungen verursachten regelmässig berufsethische Konfliktsituationen.

Nur noch vier Kantone führen LSP

Diverse Kantone haben die sogenannte "schwarze Liste" bereits abgeschafft. Nur noch die Kantone Luzern, Aargau, Thurgau und Tessin halten an der Liste fest. (sda)

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