ALV

Nationalrat will bessere Arbeitslosenleistungen für Unternehmer

Donnerstag, 13. Juni 2024
Der Nationalrat will die Leistungen der Arbeitslosenversicherung für im eigenen Betrieb arbeitende Unternehmende verbessern. Die grosse Kammer hat eine Vorlage ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) angenommen.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die in die Arbeitslosenkasse einzahlen, sollen laut der Vorlage neu nach 20 Tagen Wartezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dies, sofern sie mindestens zwei Jahre im entsprechenden Betrieb gearbeitet haben, nicht mehr angestellt und nicht Verwaltungsratsmitglied sind. Den Anstoss zur Vorlage hatte Andri Silberschmidt (FDP) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Erst wenn man ganz von der jeweiligen Firma losgelöst sei, habe man einen Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, sagte Silberschmidt im Rat.

Loslösung von der Firma kann dauern

Es gebe dabei Konstellationen, bei denen sich die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht ganz aus ihrer Geschäftstätigkeit lösen - und so kein Arbeitslosengeld beziehen könnten. Der Zürcher Nationalrat führte dabei einerseits Unternehmende an, die sich in einem laufenden Konkurs befänden - und auf die Löschung aus dem Handelsregister warten müssten, bis sie Arbeitslosengeld beziehen könnten, was Monate dauern könne. Andererseits erwähnte Silberschmidt Eheleute, die sich nach einer gemeinsamen Beteiligung scheiden lassen, wie auch Minderheitsbeteiligte an einer Firma, die bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder hätten. Die genannten Konstellationen beträfen zudem vor allem KMU.

Ausnahmen bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Mit der Annahme der Vorlage folgte der Rat einer knappen Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), die ihren Entwurf im Vorfeld verabschiedet hatte. Als Reaktion auf eingegangene Stellungnahmen aus dem Kulturbereich beschloss die SGK, die Mehrheitsvariante um eine Bestimmung zu ergänzen. Sie sieht gewisse Ausnahmen vor für Personen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen - wie zum Beispiel im Kulturbereich.

So müssen diese nicht mindestens zwei Jahre im entsprechenden Betrieb gearbeitet haben, um Zugang zu Arbeitslosenentschädigung zu erhalten. Zudem sind sie von der Rückzahlungspflicht bei Wiedereinstellung im gleichen Betrieb ausgenommen.

Weiter beschloss der Rat, eine Evaluationsklausel in die Vorlage aufzunehmen. Der Bundesrat muss damit fünf Jahre nach Inkrafttreten der Revision die Umsetzung, Wirksamkeit und finanziellen Konsequenzen der Vorlage überprüfen und allenfalls Anpassungen vorschlagen.

Bundesrat sieht Missbrauchsrisiko

Der Bundesrat beantragte vergeblich die Ablehnung der Vorlage. Die entsprechenden Pläne im Parlament liefen darauf hinaus, unternehmerische Risiken abzufedern, hielt Wirtschaftsminister Guy Parmelin fest. Das sei nicht Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung. Die bisherige Regelung genüge. Unternehmer hätten bereits Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat sah in den Änderungen ein Missbrauchsrisiko und wollte deshalb beim Status quo bleiben. 

Über die Vorlage muss sich nun der Ständerat beugen. (sda)

ALV

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf