Der schrittweise Ausstieg aus dem Erwerbsleben ist eine Möglichkeit, sich auf die Lebensphase nach der Pensionierung vorzubereiten. Dabei sind vor allem für Arbeitnehmende einige Auswirkungen auf die Sozialversicherungen zu beachten.
Zu beachten bei ...AHV/IV
Solange der Beschäftigungsgrad nicht kleiner wird als 50%, ist die Beitragspflicht an die AHV/IV/EO (und die ALV) weiterhin erfüllt. Sinkt der Beschäftigungsgrad unter 50%, ist mit der AHV-Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen, um zu prüfen, ob mit der weiteren Erwerbstätigkeit die Beitragspflicht (bis zum ordentlichen AHV-Alter) erfüllt wird. Ist eine Person nicht dauernd und voll erwerbstätig, gilt sie als nichterwerbstätig. Die AHV-Ausgleichskasse nimmt eine sogenannte Vergleichsrechnung ...