Es bleibt dabei - Eingliederung vor Rente!
Die Weiterentwicklung der IV stärkt und optimiert die Bemühungen zur Umsetzung des Grundsatzes «Eingliederung vor Rente». Dabei soll die Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen noch stärker als bisher im ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Um diesem Anspruch zu genügen, wird die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden und IV-Stellen weiter ausgebaut.