Wie und wo Grenzgänger zu ihren Leistungen kommen
Dank europäischen Abkommen ist der Sozialversicherungsschutz auch bei Umzug oder für Grenzgänger gewährleistet. Eine Mehrfachunterstellung und damit eine doppelte Beitragsbelastung wird vermieden. Renten werden allenfalls von den Sozialversicherungen mehrerer Staaten ausgerichtet.