Ungleichbehandlungen in der Sozialversicherung
Gleichstellung wird in erster Linie zwischen Frauen und Männern gefordert. Die Sozialversicherungen kennen aber auch – gerechtfertigte und ungerechtfertigte – Ungleichbehandlungen z.B. zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen sowie verheirateten und unverheirateten Paaren.