Sozialversicherungen 2025: Änderungen und Neuerungen an allen Enden
Die AHV/IV Renten werden per 1. Januar 2025 um 2.9% auf maximal 2520 erhöht. Die damit verbundenen Grenzwerte sowie die Beiträge für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende werden angepasst. Zudem wird der Mindestbetrag für die Familienzulagen angehoben.