Heikle Koordination von Krankentaggeld, Invalidität und beruflicher Vorsorge
Eine andauernde ganze oder teilweise Arbeitsunfähigkeit kann zu einer Invalidisierung führen. Die Lohnfortzahlungspflicht, die durch eine Krankentaggeldversicherung abgelöst werden kann, und der Leistungsbeginn der IV und der Pensionskasse stellen ein heikles Koordinationsproblem dar. Aufmerksamkeit ist angesagt.