Firmenwagen privat nutzen: AHV-pflichtiger Lohn oder nicht?
Grundlage für die Berechnung der Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV ist der massgebende Lohn. Auch UVG und BVG stellen für ihre Prämienfestsetzungen auf den AHV-pflichtigen Lohn ab. Dazu zählt grundsätzlich jeder Bezug der Arbeitnehmenden, der wirtschaftlich mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt. Wie steht es konkret um zusätzliche Leistungen wie Firmenwagen, Spesen & Co.? Hier die Antworten.