Eingliederung weiter im Fokus
Am 1. Januar 2022 soll die als «Weiterentwicklung IV» betitelte Revision in Kraft treten. Ihrem Namen getreu werden in einigen Bereichen heute bereits angewendete Instrumente wie die Früherfassung oder die engmaschige Begleitung in der Eingliederung erweitert. Aber nicht nur, auch neue Massnahmen und bereits in der 6. IV-Revision (Teil 2) geplante Massnahmen werden eingeführt.