Bund will neue Online-Plattform für Sozialversicherungen schaffen

Montag, 18. Dezember 2023
Die Prozesse im Zusammenhang mit der AHV, der IV, den Ergänzungsleistungen und den Familienzulagen sollen digitalisiert werden. Der Bundesrat hat ein neues Gesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) in die Vernehmlassung geschickt.

In der 1. Säule sollen die Versicherten, die Behörden und andere Akteure Daten einfach und sicher elektronisch austauschen können. Der Bundesrat will deshalb die Durchführung von AHV, IV, Ergänzungsleistungen und Familienzulagen digitalisieren. Zu diesem Zweck hat er das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) in die Vernehmlassung geschickt.

Neue elektronische Sozialversicherungsplattform

Heute sei der rechtsrelevante Verkehr in den Sozialversicherungen noch stark auf den Papierverkehr ausgerichtet, hiess es im Bericht des Bundesrats. Dies insbesondere, weil die rechtlichen Grundlagen für den digitalen Verkehr noch nicht bestehen. Nach dem in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf sollen die Versicherten selber wählen, ob sie mit ihrer Durchführungsstelle lieber digital oder in Papierform kommunizieren wollen. Die Behörden und Anbieter hingegen werden verpflichtet, die Informationen digital zu übermitteln.

Die verschiedenen Sozialversicherungen sollen über die neue nationale elektronische Plattform, die E-Sozialversicherungsplattform (E-SOP), digitale Daten austauschen können. Aufbauen und betreiben soll sie die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS). Das neue Gesetz soll laut Bundesrat dazu beitragen, die Ziele der «Strategie Digitale Bundesverwaltung» des Bundesrats zu erreichen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 29. März.

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