Bundesrat will KI-Konventionen des Europarats übernehmen

Donnerstag, 13. Februar 2025
Der Bundesrat will die Konventionen zur Künstlichen Intelligenz des Europarats ins Schweizer Recht übernehmen. Wo Gesetzesanpassungen nötig sind, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen.

Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung beschränke sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche wie den Datenschutz, teilte der Bundesrat mit. Aktivitäten zur Regulierung in einzelnen Bereichen wie dem Gesundheitswesen oder dem Verkehr sollen weitergeführt werden. Die Regulierung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) soll den Innovationsstandort Schweiz stärken, den Grundrechtsschutz inklusive der Wirtschaftsfreiheit wahren und das Vertrauen der Bevölkerung in KI stärken.

Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2026

Dazu werde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erstellen, hiess es weiter. Diese soll die Konventionen des Europarats umsetzen, indem sie die notwendigen gesetzlichen Massnahmen in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht festlegt.

Im November 2023 hatten Uvek und EDA im Auftrag des Bundesrats verschiedene Analysen zu möglichen Regulierungsansätzen vorgelegt. Auch das EJPD war eng in die Arbeiten einbezogen. Die Analysen untersuchten die Auswirkungen der KI-Konvention des Europarats, gaben einen Überblick über bestehende und geplante Änderungen im Bundesrecht in verschiedenen Sektoren und zeigten die regulatorischen Entwicklungen in 20 ausgewählten Ländern.

Der Europarat hatte die KI-Konventionen im Mai des vergangenen Jahrs angenommen. Mit ihnen soll der Einsatz von KI im öffentlichen und im privaten Sektor geregelt werden. (sda)

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