Seit 1. Januar 2020 besteht für Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5% Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden. Mit dem neusten Update können Anwenderinnen und Anwender offene Stellen direkt in EasyGov erfassen und öffentlich publizieren. Sofern eine Stelle meldepflichtig ist, wird diese über eine Schnittstelle (API) an das Online-Stellenportal des RAV (AVAM) zur Prüfung gesendet. Ist die Stelle nicht meldepflichtig, werden die Daten direkt an «job-room.ch» und wenn gewünscht an das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) zur Publikation übermittelt.
Neue Anwendungsmöglichkeiten:
- eine Stellenausschreibung erstellen;
- eine meldepflichtige Stelle dem RAV melden;
- in EasyGov die Statusrückmeldung des RAVs einsehen;
- Stellen öffentlich publizieren, und zwar:
o nicht-meldepflichtige Stellen sofort
o meldepflichtige Stellen nach Ablauf der gesetzlichen 5-Tage-Sperrfrist.
Arbeitszeitbewilligungen: Von TACHO zu EasyGov
Bis anhin konnte man Gesuche für Arbeitszeitbewilligungen online über TACHO (Travail ch online) einreichen. Neu werden diese Prozesse ausschliesslich auf EasyGov angeboten.
Neue Anwendungsmöglichkeiten:
- Arbeitszeitgesuche vollständig erfassen;
- Arbeitszeitgesuche vollständig elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln und deren Antwort auf EasyGov erhalten, einsehen und verwalten;
- erfasste Gesuche als Vorlage nutzen oder Bewilligungen verlängern.
Weitere Funktionen, die im Vordergrund stehen:
- Eine übersichtliche Anzeige aller laufenden Geschäfte, d.h. Arbeitszeitgesuche und Arbeitszeitbewilligungen;
- Gesuche werden durch die Behörde beurteilt und Bewilligungen können im Anschluss durch den Antragssteller auf EasyGov abgeholt werden;
- Mitarbeiter der kantonalen Arbeitsinspektorate (KAI) und des SECO können Arbeitszeitgesuche im Namen von Unternehmen erfassen.
Schrittweiser Ausbau als Umsetzungsziel von E-Government Schweiz
EasyGov ist Teil der Strategie von E-Government Schweiz, der Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden für die Ausbreitung elektronischer Behördenleistungen. Zudem ist der Ausbau von EasyGov in der aktuellen Strategie «Digitale Schweiz» des Bundesrats verankert. Ziel ist es, die Geschäftsprozesse zu vereinfachen, konsequent auf die Nutzerbedürfnisse auszurichten und laufend zu optimieren. Behördenleistungen sollen so bereitgestellt werden, dass sie ohne besondere Kenntnisse über behördliche Zuständigkeiten aus einer Hand und ohne technisches Spezialwissen nutzbar sind.
Seit der Lancierung im November 2017 hat EasyGov bereits mehrere grosse Updates erfahren. Zu Beginn wurde die Plattform insbesondere von Gründerinnen und Gründern genutzt. Sie können von der Anmeldung beim Handelsregister bis zur Mehrwertsteuer, den Sozial- und Unfallversicherungen, sämtliche nötigen Behördengänge für die Firmengründung online erledigen. In der Legislaturperiode 2020–2023 soll das Angebot an Behördenleistungen stark ausgebaut und die Plattform laufend optimiert werden.
Die Coronakrise hat die Digitalisierung vieler KMU beschleunigt. Dies hat sich auf die Anzahl registrierter Firmen ausgewirkt. So hat sich im Verlauf des vergangenen Jahres die Anzahl der Nutzerkonten auf EasyGov verdoppelt. Unterdessen wird das Angebot bereits von rund 40000 Unternehmen genutzt.
Medienmitteilung