EasyGov.swiss implementiert Meldeverfahren für erwerbstätige Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene

Mittwoch, 18. August 2021
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat EasyGov.swiss, den Online-Schalter für Unternehmen, erneut ausgebaut. Das Meldeverfahren bei einer Erwerbstätigkeit für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge (VA/Flü) steht neu online zur Verfügung. Ausserdem wurden die Betreibungsprozesse um Eingabemöglichkeiten für Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren an die Betreibungsämter ergänzt.

Seit dem 1. Januar 2019 können vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge nach einer Meldung an die Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das verschafft ihnen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und entlastet die Arbeitgeber. Damit wird das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt und Ausgaben für die Sozialhilfe reduziert. Mit dem neu digitalisierten Meldeverfahren über EasyGov wird der Prozess der Meldung für Arbeitgeber weiter vereinfacht.

Der Prozess VA/Flü bildet die erste Etappe der Integration von ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf EasyGov und steht Arbeitgebern in allen 26 Kantonen zur Verfügung.

Betreibung: Mehr Funktionen Seit zwei Jahren können Unternehmen und Privatpersonen Begehren an die Betreibungsämter auf EasyGov einreichen. Das Angebot wird seither laufend ausgebaut und optimiert. Mit dem aktuellen Update sind nun auch Eingabemöglichkeiten für Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren sowie allgemeine Eingaben an die Ämter möglich. EasyGov schliesst mit diesem Ausbauschritt eine Service-Lücke, die seit der Abschaltung des Betreibungsschalters des Bundesamtes für Justiz Anfang 2020 bestand. (Medienmitteilung)

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