Erwerbsersatz für Dienstleistende wird ab 2026 digitalisiert

Montag, 18. September 2023
Ab 2026 sollen Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen können. Dadurch sollen die Dienstleistenden, ihre Arbeitgebenden und die EO-Durchführungsstellen entlastet werden.

Die Dienstorganisationen werden die geleisteten Diensttage künftig in einem automatisierten Verfahren auf digitalem, standardisiertem Weg an ein Informationssystem bei der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule (ZAS) melden, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Die dienstleistende Person wird aufgefordert, über ein Online-Portal ihre persönlichen Informationen zu ergänzen und den Antrag für EO-Leistungen online freizugeben. Danach holt die zuständige AHV-Ausgleichskasse die Lohndaten bei den jeweiligen Arbeitgebenden ein. Es ist vorgesehen, das System 2026 in Betrieb zu nehmen.

Administrative und finanzielle Entlastung der Beteiligten

Dieser digitalisierte Ablauf ersetze den heutigen Prozess mit Papierformularen, der aufwändig und störungsanfällig sei. Die Dienstleistenden und ihre Arbeitgebenden würden mit dem digitalen System administrativ entlastet. Auch bei den Ausgleichskassen werde die Verringerung des Bearbeitungsaufwands zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führen, die im Wesentlichen durch Beiträge der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden finanziert werden. Das digitale System werde die Datenqualität verbessern und die Dauer bis zur Auszahlung der EO-Entschädigungen verkürzen.

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