EU-Parlament gibt grünes Licht für KI-Gesetz

Mittwoch, 13. März 2024
Navis, automatische Übersetzungen oder die Gesichtserkennung am Handy: Künstliche Intelligenz ist Teil des täglichen Lebens. Ein «historisches» EU-Regelwerk soll den Umgang nun sicherer machen.

Das EU-Parlament gibt grünes Licht für schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union. Nach Angaben des Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz. Demnach sollen KI-Systeme künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein.

Anwendungen im Alltag 

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software grosse Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

Strenge Anforderungen im Bildungs- und Gesundheitswesen

Das nun anstehende Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach strenge Anforderungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstossen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten (Social Scoring). Damit werden die Bürgerinnen und Bürger in China in Verhaltenskategorien eingeteilt. Und auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.

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Der Penso-Artikel «Gesetzliches Rahmenwerk für Künstliche Intelligenz» beschreibt die Regulierung der EU zum Einsatz Künstlicher Intelligenz und hebt hervor, was Personalverantwortliche dazu wissen müssen.

Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

Vollständige Umsetzung innert zweier Jahre

Mit der Zustimmung des Parlaments kann das Regelwerk nun in Kraft treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag formell zu. Für die Mitgliedsstaaten bedeutet das nun, dass sie zunächst schrittweise verbotene Systeme ausser Betrieb nehmen müssen. Nach zwei Jahren sollen alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein.

Die Mitgliedstaaten müssen etwa Sanktionen beschliessen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstösse gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

Und in der Schweiz?

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) analysiert die Auswirkungen des KI-Gesetzes der EU, wie Mediensprecherin Caroline Sauser sagte. Im vergangenen November beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze für die KI zu erstellen. Die Analyse soll auf bestehendem Schweizer Recht aufbauen und mögliche Regulierungsansätze aufzeigen, die mit der KI-Verordnung der EU und der KI-Konvention des Europarats kompatibel sind. Die beiden internationalen Regelwerke seien für die Schweiz relevant.

Das Bakom soll bis Ende 2024 dem Bundesrat eine Analyse unterbreiten, hiess es im November. Darauf basierend wollte die Landesregierung 2025 einen konkreten Auftrag für eine KI-Regulierungsvorlage erteilen. (sda dpa)

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