Vor allem junge Mitarbeitende leiden unter den Folgen von Corona
Die Europäische Workday-Umfrage über die Stimmung und Prioritäten am Arbeitsmarkt zeigt, dass besonders die Gruppe der 18 bis 34-jährigen mit der Corona-Pandemie zu kämpfen hat.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) haben ihre neue Impfempfehlung für den Herbst 2022 bekanntgegeben. Hauptziel der zweiten Auffrischimpfung ist es demnach, besonders gefährdete Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, vor schweren Covid-19-Erkrankungen und deren Komplikationen zu schützen.
«Die Impfung bietet diesen Personengruppen einen verbesserten, individuellen Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf für rund drei Monate», sagte Christoph Berger von der Ekif. Die Impfung sollte deshalb zeitlich gezielt bei hoher Viruszirkulation verabreicht werden. Ekif und BAG erachten den 10. Oktober 2022 als sinnvollen Zeitpunkt für den Start der neuen Impfkampagne.
Schwer immundefizienten Personen und über Achtzigjährigen wurde die zweite Auffrischimpfung bereits im Frühjahr respektive Sommer 2022 empfohlen. Liegt diese zweite Auffrischimpfung mehr als vier Monate zurück, so ist für diese Personen eine erneute Auffrischimpfung im Herbst/Winter 2022 empfohlen, wie im Dokument der Bundesbehörden nachzulesen ist.
«Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst 2022, verglichen mit Beginn der Pandemie, ein sehr geringes Risiko für schwere Erkrankung», sagte Berger. Deshalb verzichte der Bund im Unterschied zu den Jahren 2020 und 2021 auf eine generelle Impfempfehlung. Der mögliche Effekt der Impfung auf die Krankheitslast in der Bevölkerung sei viel geringer als in den Vorjahren. Zudem schütze die Impfung nur wenig vor milden Infektionen sowie vor der Übertragung des Virus auf andere Personen.
Trotzdem dürfen sich auch diese Personen impfen lassen, wenn sie ihr Risiko für eine Infektion aus privaten und/oder beruflichen Gründen dadurch etwas vermindern möchten. Gemäss neuer Impfempfehlung sollen diese Personen «nach individueller Abwägung» entscheiden. (sda)
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