Bundesrat beschliesst Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und Ende der Kontaktquarantäne

Mittwoch, 02. Februar 2022
Der Bundesrat hebt bereits ab 3 Februar die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne auf. Eine Bedrohungslage durch Überlastung der Spitäler ist ausgeblieben, die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Eine Homeoffice-Empfehlung besteht weiterhin.

Das sei auf die hohe Immunität der Bevölkerung zurückzuführen. Zudem verursache Omikron weniger häufig einen schweren Krankheitsverlauf als frühere Virusvarianten.

«Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen könnte», schreibt die Regierung in ihrer Medienmitteilung. Der Moment sei gekommen, um die Massnahmen zu lockern. Aus diesem Grund wird die Homeoffice-Pflicht wieder zu einer Empfehlung. Die Arbeitgebenden müssten ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung schützen, mahnte der Bundesrat. Homeoffice bleibe da eine wirksame Massnahme. Zudem bleibt die Maskenpflicht bestehen.

Corona-Erwerbsersatz nicht mehr für Kontaktquarantäne

Aufgehoben wird auch die Kontaktquarantäne. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen habe sie an Bedeutung verloren, schreibt die Regierung. Als Folge davon wird auch der Corona-Erwerbsersatz, den es für Kontaktquarantäne gab, aufgehoben. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, müssen sich aber weiterhin isolieren.

Die Vorschläge zu diesen beiden Entscheiden waren bereits in der Vernehmlassung und können daher sofort in Kraft treten. Die Kantone müssen etwa ihre eigenen Quarantäneregeln nicht separat aufheben. (sda)

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