Bundesrat will Quarantäne auf fünf Tage verkürzen

Donnerstag, 13. Januar 2022
Trotz rekordhoher Fallzahlen hat der Bundesrat erneut auf eine Verschärfung des Corona-Regimes verzichtet. Um das Wirtschaftsleben aufrechtzuerhalten, verkürzte er stattdessen die Quarantäne- und Isolationsdauer. Der Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid.

Trotz der grössten Infektionswelle seit Beginn der Pandemie bleibt der Bundesrat gewohnt nüchtern. Die Lage sei nicht einfach, aber es brauche keine neuen Massnahmen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Zuvor hatte er mit dem Gesamtbundesrat erstmals in diesem Jahr eine Lagebeurteilung vorgenommen.

Kürzere Quarantäne und nur für Personen mit engem Kontakt

Änderungen beschloss der Bundesrat nur bei der Dauer der Quarantäne und der Isolation. Ab sofort können sich Personen ohne Symptome bereits nach fünf Tagen wieder frei bewegen. Damit will der Bundesrat den reibungslosen Betrieb des Wirtschaftslebens sicherstellen. Zudem beschränkte der Bundesrat die Quarantäne auf Personen, die mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind.

Trotz Anpassung mit vermehrten Ausfällen rechnen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst gemäss Medienmitteilung die Anpassungen des Massnahmendispositivs. Mit einer Verkürzung von Quarantäne und Isolation könnten grössere Arbeitsausfälle mit negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung eher vermieden werden. Zusätzlich sollten für gewisse Branchen und Berufe, etwa im Gesundheitswesen, weitere Ausnahmebewilligungen erteilt werden können, fordert der SAV. Der Verband befürworte ausserdem, dass die komplette Abschaffung der Quarantäne im Rahmen der bis am 17. Januar dauernden Konsultationen in Betracht gezogen wird.

Trotz der Anpassung der Quarantänedauer rechnet der Bundesrat in den kommenden Wochen vermehrt mit Abwesenheiten von Arbeitnehmenden. Gemäss dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) sind die Infrastrukturen für die wirtschaftliche Landesversorgung wie auch die kritischen Infrastrukturen jedoch gut darauf vorbereitet. (sda/gg)

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