Corona kann Berufskrankheit sein
Was braucht es, dass eine Corona-Erkrankung aus Berufskrankheit anerkannt wird, und welche Verantwortung tragen die Arbeitgebenden? Nachgefragt bei Anja Zyska Cherix, Chefärztin Arbeitsmedizin, Suva
Der Bundesrat begründet die erwartete Aufhebung der Massnahmen damit, dass es «dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung» in den vergangenen Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen gekommen sei. «Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich», heisst es im Communiqué.
Konkret hat die Regierung beschlossen, die Isolationspflicht für Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen auf den 1. April aufzuheben. Ferner wird die Covid-App vorübergehend deaktiviert.
Trotz der Rückkehr zur sogenannt «normalen Lage» gemäss Epidemiengesetz ist die Pandemie nicht zu Ende. Laut Bundesrat lässt sich deren weiterer Verlauf nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus werde höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden, schreibt er: «Es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.»
Bis im Frühling 2023 sei nun eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Strukturen müssten soweit erhalten bleiben, dass Bund und Kantone schnell auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gelte vor allem für Testen, Impfen, Kontaktverfolgung, Überwachung und Meldepflicht der Spitäler. Mit der normalen Lage liegt die Hauptverantwortung für die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ab April wieder bei den Kantonen. So sieht es das Epidemiengesetz vor, welches das Stimmvolk im Jahr 2013 angenommen hat.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) begrüsst die Rückkehr zur normalen Lage, wie sie der Bundesrat beschlossen hat. Der beharrliche Druck der Wirtschaftsverbände habe gewirkt. Die Arbeitgeber ruft der Gewerbeverband zu Kulanz bei der Forderung nach Arztzeugnissen auf. «Wirtschaft und Gesellschaft benötigen diesen Schritt in die Normalität unbedingt», schreibt der SGV in einer Reaktion. Die Arbeitgeber seien weiterhin und gemäss dem ordentlichen Arbeitsgesetz verpflichtet, der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden möglichst umfassend Sorge zu tragen. Ins selbe Horn stösst der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV). Auch begrüsst den bundesrätlichen Entscheid und wünscht sich von den Arbeitgebern einen kulanten Umgang mit Arztzeugnissen.
Auch die FDP begrüsst die Ankündigungen des Bundesrats. Jetzt sei es wichtig, dass alles getan werde, um sich angemessen auf die potenzielle nächste Epidemie vorzubereiten, schreibt die Partei auf Twitter. (sda/gg)
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Keine Zertifikate mehr, keine Home-Office-Empfehlung und kaum mehr Masken. Der Bundesrat hebt die Corona-Massnahmen weitgehend auf. Die Wirtschaft und die Parteien haben positiv reagiert. Doch bereits werden Forderungen laut: Nach einer besseren Vorbereitung auf künftige Pandemien.
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