So individuell wie die Menschen sind, so individuell reagieren sie auf das Corona-Virus. Einige merken gar nicht, dass sie es einfangen haben, und zeigen keine Symptome. Andere haben extrem schwere Verläufe und sterben gar daran. Eine weitere Gruppe von Menschen erholt sich nicht vollständig oder nur sehr langsam von einer Covid-19-Erkrankung. Hierzulande spricht man von Long Covid, wenn ab 4 Wochen bis nach mehr als 12 Wochen nach einer Erkrankung eine Person noch nicht vollständig genesen ist und die Beschwerden nicht durch eine alternative Diagnose geklärt sind.
Schwierige Diagnostik
Die WHO hat jüngst eine Definition zu Long Covid veröffentlicht und schätzt, dass 10 bis 20 % der Personen nach einer Infektion mit dem Coronavirus länger anhaltende Symptome entwickeln. Die hartnäckigen Symptome sind vielfältig und diffus: Eine allgemeine Müdigkeit («Fatigue») wird am häufigsten genannt, nebst Atemnot, Konzentrationslücken, Störungen des Geschmacks und Geruchssinns, Muskelschmerzen sowie schwierig zu fassenden psychischen Leiden. Hier ist es die Aufgabe der Ärzte, den Bezug zu Covid herzustellen, indem Symptome abgefragt werden. Beziehungsweise festzustellen, welche Leiden schon vor der Pandemie bestanden. Typische Symptome wie Schwindel und Müdigkeit sind in der Bevölkerung weit verbreitet.
Mittlerweile haben medizinische Fachgesellschaften in Deutschland und Italien breit abgestützte Leitlinien für die Diagnose und Behandlung von Long Covid erarbeitet. Diese Leitlinien helfen Betroffenen und Ärzten, zu handeln und zu entscheiden, während gleichzeitig noch wissenschaftliche Untersuchungen laufen. In der Schweiz hat das Ärztenetzwerk Medix ein Factsheet zu "Long Covid/PASC" publiziert mit einer Übersicht über Symptome, Diagnostik und mögliche Interventionen.
Pragmatische Strategien
Es gibt bisher noch keine etablierte Therapie gegen Long Covid. Beruhigend ist es zu wissen, dass in den meisten Fällen die Symptome früher oder später von selbst wieder abklingen. Aus medizinischer Sicht besteht derzeit auch kein Zusammenhang zwischen der Schwere einer Erkrankung und anhaltenden Symptomen. Die erste Ansprechperson für Betroffene ist jedoch immer der Arzt.
Wenn Mitarbeitende unter Langzeitfolgen leiden, wird - parallel zur ärztlichen Behandlung - auf Selbstmanagement gesetzt. Es gibt zahlreiche Selbsthilfegruppen in Zusammenhang mit Corona und mit Fatigue. Das Netzwerk Altea wurde gegründet, damit sich Betroffene, Angehörige, Ärzte und Forschende austauschen können. Auf der Website der Selbsthilfegruppe Long Covid Schweiz gibt es weitere Infos zur möglichen Unterstützung, auch finanzieller Art.
Behandlungskosten werden übernommen
Die Kosten für die notwendigen medizinischen Behandlungen bei Langzeitfolgen von Covid-19 werden von der Krankenversicherung übernommen. Relevant ist für das Gros von Angestellten, ob Corona als Berufskrankheit anerkannt wird oder nicht. Auch dies ist nicht restlos geklärt, es gibt aber ein Merkblatt des Verbands Covid Langzeitfolgen. Covid kann je nach Branche als Berufskrankheit gelten, insbesondere wenn man durch seine Tätigkeit einem starken Infektionsrisiko ausgesetzt war, etwa in der Pflege. Wenn Covid als Berufskrankheit gilt, ist dies für Patienten vorteilhaft, da die Unfallversicherung für die Deckung der Behandlungskosten aufkommt.[1] Wenn es sich nicht um eine Berufskrankheit handelt, kümmert sich vorab die IV um die Patienten mit Langzeitfolgen, die sich nicht voll von einer Erkrankung erholen. Noch gibt es keine Gerichtsurteile zu Long Covid als Berufskrankheit, hier ist die künftige Rechtssprechung abzuwarten.
Schrittweise Wiedereingliederung
Unabhängig von den rechtlichen und medizinischen Unklarheiten bereiten sich Pensionskassen auf eine Welle von Fällen vor. Denn mit grosser Wahrscheinlichkeit wird die Welle von Long-Covid-Fällen über die IV auch auf die Pensionskassen überschwappen. Eine sorgfältige Einzelfallabklärung ist so oder so zwingend. Der Instanzenweg für Long-Covid-Fälle ist ähnlich wie bei Arbeitsausfällen aufgrund von psychischen Erkrankungen oder Burnouts.[2]
Die IV führt ein strukturelles Beweisverfahren durch mit einem Fragenkatalog, wozu auch ein Gutachten eines Arztes gehört. Pensionskassen werden erst nach einem Entscheid der IV leistungspflichtig – die Dossiers kommen daher erst mit einer Verzögerung bei ihnen an. Die konkreten Zahlen möglicher Leistungsfälle können noch kaum abgeschätzt werden. Arbeitgebern wird empfohlen, die Fälle frühzeitig der IV zu melden, damit auch die Betreuung und Therapie der Beschwerden möglichst rasch erfolgt. Bewährt hat sich übrigens ein multimodales Trainingsprogramm, mit dem ressourcenorientierten Fokus auf die Wiedereingliederung. Kurz: Long Covid wird auch die Pensionskassen noch lange beschäftigen.
Weitere Artikel zu rechtlichen Aspekten
[1] Philipp Egli, Matthias Kradolfer, Kerstin N. Vokinger: Long Covid, eine (vorläufige) interdisziplinäre Standortbestimmung, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, SZS RSAS, Ausgabe 4, 2021, Stämpfli Verlag
[2] Daniel Bürgi: Umgang mit Long Covid, geeignete Abklärungsmethoden und die Rolle der Vorsorgeeinrichtungen, «Schweizer Personalvorsorge» 06-21