Das elektronische Patientendossier (EPD) hat mit Fragen des Datenschutzes Schlagzeilen gemacht und mit seiner schleppenden Einführung. Die Einführung des EPD war mehrmals verschoben worden - zuerst von Frühling auf Herbst vergangenen Jahres.
Danach hiess es, dass erste Stammgemeinschaften 2020 mindestens den Pilotbetrieb aufnehmen sollten. Schliesslich boten im Mai 2021 die Stammgemeinschaften Emedo im Aargau und Cara in fünf Kantonen der Westschweiz als erste das Dossier an. eSantita ist nun in der Südostschweiz als dritte dazu gestossen.
Eröffnung in Kliniken, Spitälern und Poststellen
Das EPD der Region Südost kann von der Bevölkerung der Kantone Graubünden, Glarus, den beiden Appenzell sowie der Bevölkerung des St. Galler Rheintales genutzt werden. Das teilte der Verein eSanita mit. Das EPD wird vom Verein eSanita und dessen Stammgemeinschaft Südost angeboten.
Das EPD kann von Patientinnen und Patienten der ausgewählten Kliniken und Spitäler gleich dort eröffnet werden. Die übrige Wohnbevölkerung kann das Dossier in den ausgewählten Poststellen der Region eröffnen.
Datenschutz für Gesundheitsdaten gewährleistet
Die Stammgemeinschaft Südost ist nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier zertifiziert. Diese offizielle Zertifizierung garantiere den Datenschutz und die Datensicherheit der medizinischen Daten im EPD.
Im EPD werden medizinische Dokumente und Gesundheitsdaten einer Person zusammengefasst. Laut eSanita nehmen in der jetzigen Startphase die vom Bund gesetzlich verpflichteten Spitäler und Kliniken teil. Pflegeheime sollen demnach 2022 folgen. In Zukunft sollen dann auch ambulante Leistungserbringer dazustossen - Hausärzte, Apotheken und Therapeuten. (sda)