Künftig mehr Transparenz bei Gesundheitskosten

Freitag, 25. November 2022
Auf Anfang nächsten Jahres treten weitere Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten in Kraft. Unter anderem müssen Rechnungen für Versicherte verständlicher gestaltet werden und im ambulanten Bereich werden Pauschalen gefördert.

Der Bundesrat setzte mehrere Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Neu gibt es damit einen Experimentierartikel: In Pilotprojekten können Akteure des Gesundheitswesens neue Modelle für tiefere Kosten ausprobieren. Dabei geht es beispielsweise um Einschränkungen bei der Wahl der Leistungserbringer. Neu müssen zudem Versicherer und Leistungserbringer gewisse Daten kostenlos an die Behörden weitergeben. Dies soll laut Communiqué etwa die Festsetzung von Tarifen erleichtern.

Rechnungen verständlicher gestalten und ambulante Pauschalen fördern

Damit die Versicherte die Rechnungen einfacher lesen können, müssen insbesondere Art, Dauer und Inhalt der Behandlung in Zukunft verständlicher dargestellt werden. Zudem werden Patientenpauschaltarife im ambulanten Bereich mittels einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur gefördert. Pauschalen setzen auf Seiten der Leistungserbringer Anreize, die Effizienz zu steigern. Sie können auch dazu beitragen, die Mengenausweitungen einzuschränken.  

Erweiterte Zulassungskriterien für Psychologinnen und Psychologen

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu Lasten der OKP abrechnen, wenn sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Eine der Voraussetzungen ist drei Jahre klinische Erfahrung, davon mindestens zwölf Monate in anerkannten Institutionen. Mit der Anerkennung von weiteren Institutionen kann die Zahl der verfügbaren Praxisplätze erhöht werden.

Weitere Massnahmen im Parlament hängig

Das Parlament hatte einen Teil des Kostendämpfungspakets des Bundesrats in der Frühjahrssession 2021 verabschiedet. Bereits Anfang des laufenden Jahres traten erste Massnahmen in Kraft. Mit den Verordnungsänderungen wird nun der Rest des sogenannten «Pakets 1a» umgesetzt. Ein weiterer Teil des ersten Kostendämpfungspakets wurde in der Herbstsession von den eidgenössischen Räten gutgeheissen. Ein zweites Massnahmenpaket ist im Parlament hängig.

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