Psychotherapeuten rechnen neu selbständig über Krankenkasse ab

Freitag, 19. März 2021
Psychotherapeuten sollen wieder selbständig arbeiten können: Das Delegationsmodell für die Vergütung der Psychotherapie durch die obligatorische Krankenversicherung wird abgeschafft und durch ein Anordnungsmodell ersetzt. Der Bundesrat will mit diesem Entscheid auch Versorgungsengpässen entgegenwirken.

Psychotherapeuten rechnen ihre Leistungen künftig selbständig über die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag entschieden. Heute können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen nur dann der obligatorischen Krankenkasse in Rechnung stellen, wenn sie im sogenannten Delegationsmodell mit einem Arzt zusammenarbeiten. Die Therapie erfolgt unter ärztlicher Aufsicht.

Mit dem Wechsel zum Anordnungsmodell soll sich dies nun ändern. Bedingung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine Anordnung der Therapie durch einen Arzt oder eine Ärztin. So zum Beispiel eine Überweisung durch einen Hausarzt oder eine Hausärztin.

«Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie», heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. Der Bundesrat schickte am 26. Juni 2019 das Anordnungsmodell in die Vernehmlassung. In Kraft tritt die Neuregelung am 1. Juli 2022. (sda/he)

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