Wirkstoff von Partydroge Ecstasy hilft gegen PTBS

Donnerstag, 14. September 2023
Der Ecstasy-Wirkstoff MDMA wirkt bei der Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen. Eine im Fachblatt «Nature Medicine» veröffentlichte Zulassungsstudie von Forschenden aus den USA bestätigt den Therapieerfolg bei einer diversen Gruppe von Patientinnen und Patienten.

Das sei ein Meilenstein für die Geschichte der Substanz, sagte Matthias Liechti, Professor für klinische Pharmakologie am Universitätsspital Basel auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Genügend Daten für Zulassung

Von den Patientinnen und Patienten mit einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die eine MDMA-unterstützte Therapie erhielten, erfüllten nach der Studie 71.2% nicht mehr die diagnostischen Kriterien für eine PTBS. Bei den Personen, die ein Placebo erhielten, waren es nur 47.6%. Die MDMA-unterstütze Therapie wurde dabei gut vertragen, wie die Forschenden aus den USA in der Studie schrieben. Todesfälle oder schwerwiegende unerwünschte Ereignisse wurden demnach nicht festgestellt.

Diese Ergebnisse, die auch Personen einschliesst, die in klinischen Studien häufig unterrepräsentiert sind, bestätigen und erweitern die Ergebnisse einer früheren Phase-3-Studie. «Damit liegen potenziell genügend Daten von Patienten für eine Zulassung vor», sagte Liechti. Es sei jedoch auch möglich, dass für eine Zulassung noch weitere Untersuchungen verlangt würden.

Schweiz als Pionierin

In der Schweiz wird MDMA in der Psychotherapie mit Ausnahmebewilligungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bereits eingesetzt. Seit 2015 können Ärztinnen und Ärzte beim BAG einen Antrag für die Verwendung von MDMA für medizinische Zwecke stellen. Allerdings müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. So wird die Verwendung nur erlaubt, wenn herkömmliche Behandlungsmethoden ohne Erfolg versucht worden sind, und die Krankheit die Lebensqualität stark beeinträchtigt.

Kein Ecstasy in Apotheken

Trotzdem würde eine Zulassung gemäss Liechti auch hierzulande etwas verändern. Als nicht zugelassenes Arzneimittel müsse eine Behandlung mit MDMA nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Eine solche Therapie kann also ohne Zulassung für Patientinnen und Patienten teuer werden, denn nach der Einnahme der Substanz, müssen die Patientinnen und Patienten während mehrerer Stunden von einer Begleitperson betreut werden.

Aber auch mit einer Zulassung werde man Ecstasy künftig nicht in Apotheken kaufen können, sagte Liechti. «Ähnlich wie bei Narkosemitteln, auch diese kann man nicht einfach mit einem Rezept in der Apotheke abholen.» (sda)

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