Fokus: Die Kür der beruflichen Vorsorge
Die berufliche Vorsorge eröffnet über die gesetzliche Pflicht hinaus attraktive Gestaltungselemente. Diese zahlen nicht nur auf die Arbeitgebermarke ein, sondern schaffen echte Win-Win-Situationen.
Die berufliche Vorsorge eröffnet über die gesetzliche Pflicht hinaus attraktive Gestaltungselemente. Diese zahlen nicht nur auf die Arbeitgebermarke ein, sondern schaffen echte Win-Win-Situationen.
HR-Fachleute begleiten Prozesse von der Rekrutierung bis zum Austritt. Die berufliche Vorsorge stellt allerdings für viele HR-Fachleute ein komplexes Thema dar, dessen Potenzial oftmals ungenutzt bleibt. Was HR-Fachpersonen übers BVG wissen sollten – nachfolgend ein paar Snacks.
HR-Fachleute sollten über die Pensionskassen-Leistungen des Unternehmens Auskunft geben können, findet Pensionskassen-Experte Jean-Marc Wanner. Er stellt in seinem Berufsalltag allerdings fest, dass das Wissen und Interesse dazu oft fehlt, was eine verpasste Chance darstellt.
Das BVG definiert Mindestanforderungen an die berufliche Vorsorge. Von diesem Rahmengesetz können die Unternehmen zugunsten ihrer Mitarbeitenden abweichen. Das ist mit Mehrkosten verbunden, zahlt aber auf die Arbeitgebermarke ein.
Dass man bereits in jungen Jahren anfangen sollte, die Altersvorsorge zu äufnen und damit bestenfalls Steuern zu optimieren, ist vielen bekannt. Dabei geht oft vergessen, dass die Vorsorge bereits früher greift, wenn eben nicht alles nach Plan verläuft.
Arbeitgebende kommen sowohl bei den eigenen Mitarbeitenden als auch bei der Personalrekrutierung immer stärker unter Druck. Lohnnebenleistungen (Fringe Benefits) nehmen dabei einen immer höheren Stellenwert ein. Die PKSO bietet sich als bedürfnisgerechter Vorsorgedienstleister an.
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