Mehr Zeit für die Familie
Neu soll es neben dem Mutterschafts- auch einen Vaterschafts- und einen Betreuungsurlaub geben. Ein neues Gesetz benennt die Anpassungen in den jeweiligen Gesetzen.
Neu soll es neben dem Mutterschafts- auch einen Vaterschafts- und einen Betreuungsurlaub geben. Ein neues Gesetz benennt die Anpassungen in den jeweiligen Gesetzen.
Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) regelt neu den Leistungsanspruch für Eltern, die aufgrund krankheitsbedingter Kinderbetreuung von Erwerbsausfällen betroffen sind. Am 27. September 2020 hat zudem das Stimmvolk die Vaterschaftsentschädigung angenommen. Die vorgesehenen Regelungen sind an teils unterschiedliche Bedingungen für Mütter und Väter geknüpft – ein Überblick.
Eine Schwangerschaft gibt nicht nur Eltern Anlass, über ihre zukünftige Balance zwischen Berufstätigkeit und Familienzeit nachzudenken. Auch Arbeitgebende müssen sich darüber klar werden, wieweit sie veränderten Bedürfnissen junger Eltern entgegenkommen können. Gut strukturierte Prozesse und Gespräche schaffen rechtzeitig Klarheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Eine zeitgemässe Mitarbeiterorientierung im Unternehmen umfasst eine gute Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Anforderungen. Über gesetzliche Ansprüche hinaus können Unternehmen ihren Mitarbeitenden noch mehr bieten, wie Alessandro Mileti von Swica erklärt.
Die räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeit ist heute ein Megatrend. Gleitzeitmodell, Jahresarbeitszeit, Coworking oder Homeoffice ermöglichen eine bessere Vereinbarung von Familie, Freizeit und Beruf. Teilzeitarbeit und unbezahlter Urlaub erlauben es, Familienzeit und spezielle Projekte in Verbindung mit einer Erwerbstätigkeit zu verfolgen.
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