Schutz für alle
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch über den Arbeitgeber unfallversichert. Die Unfallversicherung erbringt sowohl Sach- als auch Geldleistungen. Eine Einführung zur Unfallversicherung.
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch über den Arbeitgeber unfallversichert. Die Unfallversicherung erbringt sowohl Sach- als auch Geldleistungen. Eine Einführung zur Unfallversicherung.
Bei 29 Versicherern haben 618424 Betriebe eine Versicherung nach UVG abgeschlossen, insgesamt sind in der Schweiz über 5 Millionen Erwerbstätige versichert. Das Unfallrisiko ist insgesamt vor allem bei der Arbeit rückläufig.
Im UVG kennen wir umfangreiche Koordinationsregeln mit anderen Sozialversicherungen. Dabei werden Leistungen ausschliesslich erbracht oder mit anderen Leistungen kumuliert. Bei Kumulation wird die Überentschädigungsgrenze angewendet.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Es lohnt sich, diese UVG-Versicherung alle drei bis fünf Jahre überprüfen zu lassen.
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung genehmigt. Mit dieser Anpassung soll der Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Unfallversicherungsprämien an die veränderten Marktverhältnisse angepasst werden. Damit werden die Arbeitgeber entlastet. Die Änderung wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch