Fokus Arbeitslosenversicherung
Zwei von vier Leistungsarten der ALV werden an die Unternehmen ausgerichtet. Sie sollen Arbeitslosigkeit verhindern – mit Erfolg, wie sich in der Coronakrise zeigte.
Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) waren Ende Februar 117970 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 4298 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank von 2.6% im Januar auf 2.5% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 49983 Personen (-29.8%).
Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) verringerte sich um 271 Personen (-2.6%) auf 10129. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang um 7199 Personen (-41.5%). Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre verringerte sich um 1225 Personen (-3.2%) auf 36643. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Abnahme um 10645 Personen (-22.5%).
Insgesamt wurden im Februar 201909 Stellensuchende registriert, 4958 weniger als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode sank diese Zahl damit um 57826 Personen (-22.3%).
Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im Februar um 9414 auf 67826 Stellen. Von den 67826 Stellen unterlagen 52690 Stellen der Meldepflicht.
Im Dezember 2021 waren 42077 Personen von Kurzarbeit betroffen, 2676 Personen weniger (-6%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 1096 Einheiten (-14.8%) auf 6288. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen -2.1% ab.
Zwei von vier Leistungsarten der ALV werden an die Unternehmen ausgerichtet. Sie sollen Arbeitslosigkeit verhindern – mit Erfolg, wie sich in der Coronakrise zeigte.
Der Bund soll auch 2021 die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen und die Taggeldbezugsdauer für arbeitslose Personen soll verlängert werden. Zudem hat der Bundesrat entschieden, die Härtefallhilfe um weitere 2.5 Mrd. Franken aufzustocken. Die dazu notwendige Gesetzesanpassung soll in der Frühjahrssession 2021 dem Parlament vorgelegt werden. Die Neuauflage der Covid-Solidarbürgschaften soll weiter vorbereitet werden, damit sie bei einer Verschlechterung des Kreditmarkts rasch aktiviert werden könnte.
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