Mehrere Teilzeitpensen in der Sozialversicherung
Wie können bei mehreren Teilzeitarbeitsverhältnissen potenzielle Nachteile in der 2. Säule vermieden werden? Ein Überblick zu den wichtigsten Themen mit Berechnungsbeispielen.
Zu den atypischen Beschäftigungsformen zählen gemäss einer Publikation des Bundesamts für Statistik (BFS) – in Abgrenzung zum sogenannten «Normalarbeitsverhältnis» – befristete Arbeitsverträge mit einer Dauer von weniger als einem Jahr, ein Beschäftigungsgrad von weniger als 20%, Arbeit auf Abruf und Arbeitsverhältnisse im Personalverleih.
Im Jahr 2020 befanden sich 10.2% der 15- bis 64-jährigen Arbeitnehmenden (ohne Personen in einer Lehre) in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Atypische Beschäftigungsformen sind bei 15- bis 24-Jährigen (26.9% der Arbeitnehmenden dieser Gruppe), bei Arbeitnehmenden in der Land- und Forstwirtschaft (25.2%) sowie bei Hilfsarbeitskräften (24.4%) überdurchschnittlich stark verbreitet. Auch Frauen sind öfter als Männer in einer atypischen Beschäftigungssituation (12.5% gegenüber 8%).
2020 waren 3.1% der 15- bis 64-jährigen Arbeitnehmenden befristet für die Dauer von weniger als zwölf Monaten angestellt (2010: 3%). Bei Frauen kommt diese Beschäftigungsform etwas öfter vor als bei Männern (3.3% gegenüber 2.8%), markante Differenzen sind aber insbesondere nach Alter auszumachen. Bei den 15- bis 24-Jährigen beläuft sich der Anteil auf 13.4% verglichen mit 3% bei den 25- bis 39-Jährigen bzw. weniger als 2% bei den 40- bis 64-Jährigen.
2.3% der 15- bis 64-jährigen Arbeitnehmenden waren im Jahr 2020 zu einem Beschäftigungsgrad von weniger als 20% angestellt. Diese Arbeitsform ist bei Frauen viermal stärker verbreitet als bei Männern (3.9% gegenüber 0.9%). Als Grund für die Teilzeiterwerbstätigkeit geben 30% der Personen mit geringfügigem Beschäftigungsgrad die Aus- und Weiterbildung an, gefolgt von der Kinderbetreuung (20%) und sonstigen familiären und persönlichen Verpflichtungen (17.4%). Seltener genannte Gründe sind «kein Interesse an einer Vollzeittätigkeit» (11.3%), «mehrere Teilzeittätigkeiten» (9%) und «keine Vollzeittätigkeit gefunden» (7.8%).
Im Jahr 2020 leisteten 5.1% der 15- bis 64-jährigen Arbeitnehmenden Arbeit auf Abruf. Verglichen mit 2010 hat sich dieser Wert nicht wesentlich verändert (–0.2 Prozentpunkte). Auch bei dieser Arbeitsform sind für Jugendliche überdurchschnittliche Anteile festzustellen (15- bis 24-Jährige: 9.8%; 25- bis 39-Jährige: 4.7%; 40- bis 54-Jährige: 4.4%; 55- bis 64-Jährige: 5.1%).
Beim Personalverleih handelt es sich um Arbeitnehmende in einem triangulären Arbeitsverhältnis. Diese haben ihre Stelle über einen Personalverleiher gefunden und werden von diesem für den Arbeitseinsatz entlöhnt (Temporärarbeit). Im Jahr 2020 befanden sich 1.2% der Arbeitnehmenden in einer solchen Situation, Männer doppelt so häufig wie Frauen (1.5% gegenüber 0.8%). Die Arbeit auf Abruf ist bei der Temporärarbeit dreimal stärker verbreitet als bei den Arbeitnehmenden gesamthaft.
Wie können bei mehreren Teilzeitarbeitsverhältnissen potenzielle Nachteile in der 2. Säule vermieden werden? Ein Überblick zu den wichtigsten Themen mit Berechnungsbeispielen.
Anlässlich des Weltfrauentags veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Erhebung zur Teilzeiterwerbstätigkeit von Frauen. Erwerbstätige Frauen, die Kinder im schulpflichtigen Alter haben, arbeiten mehrheitlich Teilzeit.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch