Mit der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sollen laut Bundesrat Personen aus Drittstaaten mit einem Masterabschluss oder einem Doktorat einer Schweizer Universität bei Fachkräftemangel einfacher in der Schweiz arbeiten können. Dafür sollen sie von den jährlichen Kontingenten für Angestellte aus Staaten, die nicht der EU oder Efta angehören, ausgenommen werden. Dies unter der Bedingung, dass ihre Erwerbstätigkeit von «hohem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse» ist, hiess es bei der Eröffnung der Vernehmlassung Ende Oktober 2021, deren Frist Mitte Februar 2022 endete.
Wirtschaftliche Gründe sprechen dafür
Aus volkswirtschaftlichen Überlegungen wird die vom Bundesrat vorgesehene Gesetzesänderung zumeist unterstützt. So begrüsst der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse in seiner Vernehmlassungsantwort die Zulassungserleichterungen. Auch die Ärztevereinigung (FMH) befürwortet die Änderung des AIG. Gerade die Pandemie habe gezeigt, welche zentrale Bedeutung Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen einnehme. Die Zulassung zum Arbeitsmarkt nach einem Medizinstudium in der Schweiz solle deshalb erleichtert werden. Ebenso dafür sind der Verband der Fachhochschuldozierenden Schweiz (fh-ch) und Swissuniversities. Laut fh-ch fehlen Ärztinnen und Ärzte und gut ausgebildete Fachkräfte in Spitälern oder in der Allgemeinmedizin. Im MINT-Bereich mangle es der Schweizer Volkswirtschaft zudem an Menschen an der Basis in den Betrieben.
Der fh-ch geht aber noch einen Schritt weiter, so sollen Abschlüsse aller drei Hochschultypen unter den Gesetzestext fallen, nebst Universitäten und Fachhochschulen auch pädagogische Hochschulen.
Mehrere Parteien und Kantone dafür
Bei den Parteien unterstützen die FDP, die Grünliberalen (GLP) und die SP die Zulassungserleichterungen für die vorgesehen Personengruppe. Für die SP bräuchte es jedoch weniger Hürden auch für weniger hochqualifizierten Arbeitnehmende. Die Grüne Partei hat zur Vernehmlassung nicht Stellung genommen. Die SVP lehnt den Gesetzesentwurf «entschieden» ab. Der Bundesrat gebe selber zu, dass dieser im Widerspruch zur Bundesverfassung stehe, da die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern, die in die Schweiz einwandern, durch Kontingente zu begrenzen sei, hiess es.
Einige Kantone haben sich zur Vorlage geäussert. So sind die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Thurgau und Appenzell Innerrhoden für die Gesetzesänderung, ebenso der Kanton Aargau. Der Kanton Zug hingegen spricht sich dagegen aus. Dort sieht man keinen Handlungsbedarf; die neue Ausnahmeklausel mit einer Befreiung von der Kontingentierung sei nicht notwendig. Eine privilegierte Zulassung von Mint-Fachkräften aus Drittstaaten sei bereits heute gewährleistet.
Jährlich 200 bis 300 Personen
Laut Eidgenössischem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die vorliegende Gesetzesänderung keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Vollzugstätigkeit des Bunds oder der Kantone. Bei Drittstaatsangehörigen mit Schweizer Hochschulabschluss handelt es sich laut EJPD um eine zahlenmässig beschränkte Gruppe von jährlich schätzungsweise 200 bis 300 Personen. Sie hielten sich in der Regel bereits einige Jahre in der Schweiz auf und seien gut integriert. (sda)