Homeoffice: Back to normal?
Die Homeoffice-Pflicht während der Corona-Pandemie hat die Entwicklung zu einer neuen Arbeitskultur - dem New Work - beschleunigt. Unternehmen stehen jetzt an der Schwelle zur Neugestaltung.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November beschlossen, den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung im Rahmen der Lohnmassnahmen 2024 einen Teuerungsausgleich von 1% zu gewähren. Die Prognosen der Expertengruppe Konjunkturprognosen Bund gehen für 2023 von einer Jahresteuerung von 2.2% aus (Stand September 2023). Weil die Teuerung im Jahr 2024 nicht voll ausgeglichen werden kann, sollen die Mitarbeitenden in den Lohnklassen 1 bis 11 im März 2024 zudem eine Sonderzulage von 500 Franken erhalten.
Die Personalverbände forderten in den Verhandlungen den vollen Teuerungsausgleich für das Bundespersonal. Die Vorsteherin des EFD wies darauf hin, dass der Bundesrat bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs auch die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Bunds berücksichtigen muss. Ein voller Ausgleich der Teuerung ist aufgrund des aktuell sehr engen finanziellen Spielraums nicht möglich. Der Umgang mit der aufgelaufenen Teuerung soll in den künftigen Lohngesprächen thematisiert werden.
Die Finanzierung der Lohnmassnahmen muss nun im Rahmen des Voranschlags 2024 vom Parlament bestätigt werden.
Die Homeoffice-Pflicht während der Corona-Pandemie hat die Entwicklung zu einer neuen Arbeitskultur - dem New Work - beschleunigt. Unternehmen stehen jetzt an der Schwelle zur Neugestaltung.
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