Die Förderung und bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials stellt ein Kernelement der Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung dar. Eine der in diesem Kontext ergriffenen Massnahmen ist die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit. Im Mai 2019 hat der Bundesrat zusätzlich ein Massnahmenpaket verabschiedet, mit dem die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Arbeitskräfte gesichert und die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen gestärkt werden soll.
Um zu überprüfen, ob die Ziele der Förderung und besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials mit den bestehenden Massnahmen erreicht werden können oder ob zusätzliche Massnahmen nötig sind, hat der Bundesrat im Juni 2021 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner eine Gesamtschau zu erstellen.
Hohe Erwerbsbeteiligung in der Schweiz
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente, Gremien und Plattformen einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials leisten.
Die Erwerbsbeteiligung in der Schweiz ist im internationalen Quervergleich hoch und konnte über die letzten 10 Jahre weiter gesteigert werden. Im Bildungsbereich hätten Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt in den letzten Jahren verschiedene Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen unternommen. Im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern bestehe ebenfalls eine Vielzahl an Programmen zur langfristigen Eingliederung in den Schweizer Arbeitsmarkt.
Die bisher ergriffenen Massnahmen werden auch von den Kantonen und Sozialpartnern als zielführend und gewinnbringend betrachtet.
Erkannte Potenziale besser ausschöpfen
Gleichzeitig zeigten sowohl die Ergebnisse des Berichts als auch die Rückmeldungen aus der Konsultation, dass bei drei Zielgruppen noch Potenzial für eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung besteht:
- Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, die in ihrer Erwerbsbiografie an unterschiedlichen Punkten stehen, so beispielsweise Wiedereinsteigerinnen oder im Familiennachzug zugewanderte Frauen.
- Ältere Arbeitnehmende, insbesondere Langzeitarbeitslose mit spezifischen Bedürfnissen, die mit den bestehenden Massnahmen noch nicht vollumfänglich erreicht werden.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat das WBF beauftragt, im Rahmen der Regelstrukturen und der Interinstitutionellen Zusammenarbeit spezifische Schwerpunkte zur verbesserten Ausschöpfung des Potenzials von Frauen und älteren Arbeitnehmenden in den Bereichen Arbeitsmarkt und Bildung zu setzen. Diese Schwerpunkte können sowohl die Konzipierung zusätzlicher Massnahmen als auch die Weiterentwicklung und Verstärkung bestehender Massnahmen umfassen.
Handlungsbedarf bestehE auch bei der Erwerbsintegration von Personen mit Schutzstatus S. Hierfür hat der Bundesrat bereits am 1. November 2023 Aufträge erteilt und wird in den kommenden Wochen entsprechende Massnahmen konkretisieren.