Mit der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 entwickelt der Bundesrat die strategischen Grundlagen der Standortförderung des Bundes weiter. Er verfolgt die folgenden fünf Ziele:
- Rahmenbedingungen für KMU verbessern,
- Regionen stärken,
- zur nachhaltigen Entwicklung beitragen,
- Chancen der Digitalisierung nutzen
- sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken.
23 konkrete Aktivitäten
Im Vergleich zur Periode 2020-2023 werde die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung aufgewertet. Zudem werde die Standortförderung noch stärker auf die Bedürfnisse der Haupt-Zielgruppen - KMU und Regionen - ausgerichtet. Für die Umsetzung der Ziele würden in den kommenden Jahren durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und die mandatierten Organisationen (Bürgschaftsgenossenschaften, Schweizerische Exportrisikoversicherung, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Schweiz Tourismus, Switzerland Global Enterprise) 23 konkrete Aktivitäten definiert. Die Umsetzung erfolge zum Teil in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern.
Ausbau von EasyGov
Bei der KMU-Politik liege der Schwerpunkt im Ausbau von EasyGov.swiss, des One-Stop-Shops von Bund, Kantonen und Gemeinden für Unternehmen. Dieser könne wesentlich zur administrativen Entlastung der Unternehmen beitragen. In der Periode 2024-2027 soll der Leistungsumfang von EasyGov weiter ausgebaut werden. Im Rahmen des Ausbaus von EasyGov sei beispielsweise geplant, den Unternehmen künftig einen gebündelten Prozess für den Unternehmensumzug (Adressänderung) anbieten zu können. Geplant sei auch ein weiterer Ausbau im Bereich der ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen für Unternehmen.
Mehr Gewicht für Digitalisierung in Regionalpolitik
Die Neue Regionalpolitik (NRP) starte 2024 in ihre dritte achtjährige Mehrjahresperiode (2024-2031). Die bisherigen thematischen Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus» würden weitergeführt. Als Querschnittthemen erhielten neben der Digitalisierung insbesondere die nachhaltige Entwicklung und die «lokale Wirtschaft», die die Exportorientierung der NRP ergänze, besonderes Gewicht.
Schliesslich soll das Angebot zur Unterstützung der Exportwirtschaft, beispielsweise in Bezug auf handelstechnische Fragestellungen, und insbesondere der Zugang von Schweizer Exporteuren zu grossen ausländischen Infrastrukturprojekten, bedarfsgerecht weiterentwickelt und der «Team Switzerland»-Ansatz erweitert werden. So führten diverse Verbände, Bundesstellen, Switzerland Global Enterprise und die Schweizerische Exportrisikoversicherung vermehrt gemeinsame Promotionsauftritte im Ausland durch. Diese richteten sich unter anderem an Generalunternehmer, die grosse Infrastrukturprojekte ausführten.
Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen
Um die Instrumente der Standortförderung fortzuführen und weiterzuentwickeln, beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2024-2027 Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von insgesamt 428.8 Mio. Franken. Für die Jahre 2020-2023 stand ein Betrag von rund 399 Millionen zur Verfügung. Hinzu kommt ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024-2031 im Umfang von 217.3 Mio. Franken (reduziert um 12.7 Mio. Franken gegenüber der Vorperiode 2016-2023). (admin.ch)