Es bleibt bei fünf Wochen Ferien für Lernende

Montag, 08. Mai 2023
Der Nationalrat hat eine Motion von Sarah Wyss (SP) abgelehnt, die forderte, dass Lernende sechs Wochen Urlaub erhalten sollen.

Mit ihrer Motion hatte Sarah Wyss (SP) gefordert, dass lernende künftig sechs Wochen Ferien erhalten sollen. Sie hat ihre Forderung damit begründet, dass der Übergang von der obligatorischen Schulzeit in die Berufsbildung viele Änderungen mit sich bringe. Einerseits ändere sich die Belastung der Lernenden im Lehrbetrieb und der Berufsfachschule, gleichzeitig würden 13 Ferienwochen in der obligatorischen Schulzeit auf fünf Wochen reduziert. Mit der geforderten Gesetzesänderung sollen die Ferien für Lernende schweizweit einheitlich geregelt werden und einen Beitrag zur Attraktivität der Berufslehre leisten. Der Bund soll zudem Begleitmassnahmen definieren, um diese zusätzliche Woche Ferien ggf. mitzufinanzieren und die KMU zu entlasten.

Bundesrat befürchtet schwindende Attraktivität der Lehre für Unternehmen

In seiner Stellungnahme schrieb der Bundesrat, die Lernenden hätten mehr Zeit zum Lernen, womit unter Umständen der Anreiz zur Wahl einer Berufsmaturität vergrössert würde. Dem stünden allerdings gewichtige Nachteile gegenüber. Ein erfolgreiches Ausbildungssystem müsse auch für die Unternehmen attraktiv sein. Eine zusätzliche Ferienwoche würde jedoch das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Unternehmen verschlechtern und könnte das Lehrstellenangebot negativ beeinflussen. Die Unternehmen würden diese zusätzliche Ferienwoche unter Umständen beim Lohn ausgleichen. Ausserdem müssten die Lernenden ihre Arbeiten im Betrieb, die Bestandteil ihrer Ausbildung sind, in einem kürzeren Zeitraum erledigen. Zudem erscheine die vorgeschlagene finanzielle Unterstützung für KMU schwerfällig und kompliziert.

Arbeitgebende können freiwillig mehr Ferien gewähren

Unternehmen, die ihr Lehrstellenangebot durch eine zusätzliche Ferienwoche attraktiver gestalten wollten, können dies laut Bundesrat auf freiwilliger Basis tun. Wie in der Motion erwähnt, täten dies bereits heute verschiedene Arbeitgebende. Eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf sechs Wochen sei deshalb nicht angezeigt.

Der Bundesrat hat schliesslich die Ablehnung der Motion beantragt. Der Nationalrat ist dem Antrag gefolgt und hat die Motion abgelehnt, die damit vom Tisch ist. (gg)

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