Jedes zweite Unternehmen missachtet Pflicht zu Lohngleichheitsanalyse

Montag, 10. März 2025
Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllt ihre Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht. Dies zeigt ein Bericht des Bundesamts für Justiz (BJ). Der Bundesrat will deshalb das Gleichstellungsgesetz (GlG) bereits bis Ende 2027 auf seine Wirksamkeit überprüfen.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist ein zentraler Bestandteil der Gleichstellung von Frau und Mann. Um diesen verfassungsrechtlichen Anspruch besser durchzusetzen, müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten seit dem 1. Juli 2020 betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchführen. Dies ist im Gleichstellungsgesetz (GlG) gemäss Beschluss des Parlaments vom 14. Dezember 2018 festgehalten schreibt der Bundesrat.

Die Unternehmen haben drei Pflichten:

  • Erstens müssen sie analysieren, ob es in ihrem Betrieb unerklärbare systematische Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt.
  • Zweitens muss eine unabhängige Stelle die Analyse überprüfen.
  • Und drittens hat das Unternehmen die Mitarbeitenden über das Ergebnis der Analyse zu informieren.

Gestützt auf die Ergebnisse einer externen Studie kommt das Bundesamt für Justiz (BJ) in seinem Bericht über die Zwischenbilanz zur Umsetzung der Lohngleichheitsanalysepflicht zum Schluss, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihre Verantwortung nicht wahrnimmt. In der Studie werden als mögliche Gründe fehlendes Problembewusstsein, fehlendes Wissen über die gesetzlichen Pflichten oder fehlende Sanktionen bei der Nichtumsetzung genannt.

Bundesrat will Wirkungsevaluation bereits Ende 2027 verabschieden

Ob die gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse zu mehr Lohngleichheit beiträgt, wird eine Wirkungsevaluation der entsprechenden Bestimmungen im GlG zeigen. Der Bundesrat möchte diese Evaluation möglichst rasch an die Hand nehmen. Deshalb hat er entschieden, seinen Bericht über die Wirkungsevaluation bereits Ende 2027 zu verabschieden. Ursprünglich war dies erst für das Jahr 2029 vorgesehen. Diese Evaluation wird zeigen, ob zur Erreichung der in der Verfassung festgehaltenen Lohngleichheit zusätzliche Massnahmen nötig sein werden.

Gewerkschaft empört über Ergebnis

Travailsuisse zeigt sich empört über die Ergebnisse der Studie und unterstreicht, dass der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden das Fehlen von Sanktionen seit der Einführung des Gesetzes kritisiert habe und bezeichnete dieses deshalb von Beginn weg als zahnlosen Papiertiger. Obwohl die Evaluation zeige, dass das Gesetz von einer Mehrheit der Unternehmen missachtet wird, schlägt der Bundesrat keine konkreten Massnahmen vor, um die Situation zu verbessern. Sein einziges Zugeständnis besteht darin, die Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes um zwei Jahre vorzuziehen.

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