Keine Arbeitszeitkontrollen und GAV-Pflicht im Luzerner Gesundheitswesen

Dienstag, 17. Mai 2022
Im Gesundheitswesen im Kanton Luzern werden keine repetitiven und flächendeckenden Arbeitszeitkontrollen eingeführt. Der Kantonsrat hat es abgelehnt, ein entsprechendes Postulat vollständig zu überweisen. Auch eine GAV-Pflicht lehnte er ab.

Der Kanton müsse das Personal im Service public besser schützen, begründete Sarah Muff (SP) ihren Vorstoss. Dazu brauche es in Gesundheitsinstitutionen Arbeitszeitkontrollen. Bei Verstössen sollen unverzüglich Massnahmen eingeleitet werden. Das Problem, das Muff mit ihrem Postulat angehen wolle, sei real, sagte Gesundheitsdirektor Guido Graf (Mitte). Für mehr Kontrollen fehle aber das Personal. Es sei überdies fraglich, ob damit sämtliche Probleme behoben werden könnten.

Weil die Gesundheitsinstitutionen momentan unter einem besonderen Druck bezüglich der Einhaltung der Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen stehen, wolle die Regierung nicht untätig bleiben. Sie werde daher die eingesetzten Kontrollressourcen und deren Verteilung überprüfen. Diese teilweise Überweisung des Postulats genehmigte der Kantonsrat mit 82 zu 15 Stimmen.

Keine GAV-Pflicht

Mit 78 zu 24 Stimmen erheblich erklärte der Rat ein Postulat von Daniel Piazza (Mitte), der marktgerechte Ausbildungsentlöhnung für Studierende in Gesundheitsberufen forderte. Die Regierung argumentierte zwar, es stehe nicht in ihrer Kompetenz, die Löhne zu erhöhen. Sie wollte aber die Institutionen zu dieser Thematik sensibilisieren. 

Nicht überwiesen wurde hingegen eine Motion von Marcel Budmiger (SP), der nur noch Spitäler mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf die Spitalliste aufnehmen wollte. SVP, FDP, Mitte und GLP lehnten die Idee als unnötig ab. Sie argumentierten, der Markt im Gesundheitswesen spiele.

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