Checkliste Kündigung
Ein Leitfaden für rechtlich korrekte Kündiungen.
Die Lage für die Mitarbeitenden insbesondere der Credit Suisse ist nach der Ankündigung der Übernahme durch die UBS dramatisch. Sehr viele Arbeitsplätze sind gefährdet. Für die Angestellten ist die Unsicherheit enorm belastend: Ein Sturm zieht auf, aber niemand weiss, ob er davon getroffen wird.
Die vom Schweizerischen Bankpersonalverband SBPV initiierte und vom Bund unterstützte Task-Force zu den Arbeitsplätzen mit UBS, Credit Suisse und Arbeitgeber Banken soll deshalb einen Rettungsschirm für das Personal spannen. An einer gemeinsamen Medienkonferenz mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB hat der Schweizerische Bankpersonalverband SBPV seine Forderungen präsentiert.
Demnach soll die Task-Force prioritär in folgenden drei Feldern aktiv werden:
Der SBPV fordert einen Kündigungsstopp bis Ende 2023 und anschliessend die Umsetzung nicht verhinderbarer Kündigungen im Rahmen des Sozialplans. Es brauche einen besonderen und verstärkten Kündigungsschutz für Mitarbeitende ab 55 Jahren, für welche die Stellensuche besonders schwierig ist. Wo es möglich ist, sind finanziell kompensierte Frühpensionierungen zu bevorzugen.
Wo ein Stellenabbau nicht vermieden oder z.B. durch Frühpensionierungen vollzogen werden kann, brauche es einen Effort der UBS und der Credit Suisse, um betroffenen Mitarbeitenden zum Beispiel mit grosszügigen Umschulungen den Weg zu einer neuen Stelle zu vereinfachen. Zwar herrscht auch in der Finanzbranche ein Fachkräftemangel. Aber durch die Übernahme drohe ein Stellenabbau in einer Dimension, welche der Arbeitsmarkt in der Bankbranche nicht aufnehmen könnte.
Die aktuellen Sozialpläne von UBS und CS seien gute Instrumente für gewöhnliche Umstrukturierungen. Doch die Übernahme der CS durch die UBS gehe weit darüber hinaus. Deshalb sei es notwendig, dass zusätzliche Massnahmen mit dem SBPV als Sozialpartner ausgehandelt werden. Konkret brauche es zukünftig eine staatliche Garantie für die Arbeitsplätze. Denn es dürfe nicht sein, dass die Unternehmen durch Steuergelder gesichert werden – aber die Mitarbeitenden leer ausgehen. Die Milliardengarantien vom Bund sollen deshalb an Bedingungen zugunsten der Mitarbeitenden geknüpft werden, wobei sich der Bund direkt an den Kosten beteiligen soll.
Medienmitteilung SBPV vom 21.3.2023
Ein Leitfaden für rechtlich korrekte Kündiungen.
Personen, denen ab 58 Jahren gekündigt wurde, können in der bisherigen Pensionskasse versichert bleiben. Was das heisst, erzählt Luzia Koller aus eigener Erfahrung.
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