Die neue Publikation «Situation der ausgesteuerten Personen» des Bundesamts für Statistik (BFS) stützt sich auf die Syntheseerhebung soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM). Sie ermöglicht es, die Situation zwischen Personen nach einer Aussteuerung und allen Erwerbstätigen zu vergleichen.
Von 2019 bis 2023 wurden im Durchschnitt 25000 Personen pro Jahr ausgesteuert. Die Zahl schwankte dabei stark: Der Tiefstand wurde im Jahr 2020 mit rund 13500 Aussteuerungen verzeichnet, der Höchststand im Jahr 2022 mit rund 34000. Auffällig tief fiel die Anzahl der Aussteuerungen in den Jahren 2020 und 2021 aus. Grund dafür waren die in der Covid-19 Krise 2020 und 2021 zusätzlich gesprochenen Taggelder, deren Ziel es war, Aussteuerungen in Phasen mit nur wenigen Stellenangeboten zu vermeiden. Da Aussteuerungen teilweise mit Verzögerung gleichwohl eintraten, stieg ihre Zahl 2022 wieder spürbar an, schreibt das BFS.
Ältere Arbeitnehmende und Personen ohne Berufsausbildung häufiger betroffen
Über den ganzen Beobachtungszeitraum gesehen sind mehr als die Hälfte (53%) der ausgesteuerten Personen bereits im ersten Jahr nach der Aussteuerung wieder erwerbstätig. Nach fünf Jahren sind es 66%, während 15% eine Stelle suchen. 19% der Ausgesteuerten haben sich vom Arbeitsmarkt zurückgezogen. Überrepräsentiert bei den Ausgesteuerten sind Personen im Alter zwischen 45 und 64 Jahren: Sie stellen 51% der Ausgesteuerten, hingegen nur 43% der Arbeitslosen und 42% der Erwerbsbevölkerung. Auch bei Personen ohne Berufsausbildung und ausländischer Herkunft ist der Anteil der Ausgesteuerten im Vergleich zur Erwerbsbevölkerung höher: Erstere machen jeweils 26% der Ausgesteuerten, aber nur 15% der Erwerbsbevölkerung aus. Bei ausländischen Staatsangehörigen liegt der Anteil bei 46% der Ausgesteuerten gegenüber 29% der Erwerbsbevölkerung.
Mehr Flexibilität, Teilzeitarbeit und Unterbeschäftigung
Ausgesteuerte Personen, die im Arbeitsmarkt wieder Tritt fassen, sind öfter als die übrigen Arbeitnehmenden in atypischen Arbeitsverhältnissen tätig. 14% verrichten Arbeit auf Abruf (Arbeitnehmende insgesamt: 8%), und 5% werden von einem Stellenvermittlungsbüro vermittelt und bezahlt (Arbeitnehmende insgesamt: 1%). 16% der zuvor Ausgesteuerten verfügen über einen befristeten Arbeitsvertrag. Zum Vergleich: Über alle Arbeitnehmenden gesehen beläuft sich dieser Anteil auf 9%.
42% der ausgesteuerten Männer, die wieder erwerbstätig sind, arbeiten Teilzeit, während dieser Anteil bei den männlichen Erwerbstätigen insgesamt 17% ausmacht. Auch bei den Frauen zeigt sich dieser Unterschied, wenn auch in kleinerem Ausmass (66% Teilzeit nach einer Aussteuerung gegenüber 58% bei den erwerbstätigen Frauen insgesamt). 51% der Erwerbstätigen, die nach einer Aussteuerung Teilzeit arbeiten, möchten ihr Arbeitspensum erhöhen und sind innerhalb von drei Monaten dafür verfügbar. Sie gelten als Unterbeschäftigte. Bei den Teilzeiterwerbstätigen ohne Aussteuerung liegt dieser Anteil deutlich niedriger, bei 21%.
Niedrigere Löhne
Während der Medianstundenlohn (brutto) für Arbeitnehmende 37.80 Franken beträgt, liegt er bei ausgesteuerten Personen, die wieder erwerbstätig sind, bei 29.80 Franken. Bei Führungskräften ist das Lohngefälle zwischen den Arbeitnehmenden insgesamt (Fr. 57.20) und den Arbeitnehmenden nach einer Aussteuerung (Fr. 43.20) besonders stark ausgeprägt. Deutlich geringer sind die Lohnunterschiede demgegenüber in der Kategorie der Hilfsarbeitskräfte (Fr. 24.90; Arbeitnehmende insgesamt: Fr. 26.20).