Schweizer Arbeitgebende und ausländische Dienstleistungserbringende können seit Mitte März das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten von Arbeitskräften aus der EU/EFTA über die Plattform EasyGov.swiss abwickeln. Diese Integration sei als zentrales Instrument der flankierenden Massnahmen (FlaM) ein wichtiger Schritt zur Optimierung des Meldeverfahrens, heisst es in einer Seco-Mitteilung.
Konkret hat das Seco in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) das Meldeverfahren für Erwerbstätigkeiten von Personen aus der EU/EFTA von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Kalenderjahrs auf EasyGov.swiss integriert. Damit wurde das bisherige Portal des SEM abgelöst.
Technische Probleme behoben
Der Behördengang umfasst sowohl die Meldung der Einsätze in der Schweiz und die Übermittlung in das Zentrale Migrationsinformationssystem ZEMIS und damit an die zuständige kantonale Behörde als auch den Rücklauf der behördlichen Bestätigung über EasyGov. Die Integration sowie die damit verbundenen Anpassungen sollen insbesondere die Datenqualität und die Datenübermittlung der Meldungen verbessern.
Leider seien nach dem Go-Live für gewisse Unternehmen technische Probleme insbesondere bei der Registrierung aufgetreten, was zu vielen Anfragen im Support führte. Diese Probleme hätten inzwischen behoben werden können. Darüber hinaus seien die personellen Ressourcen im beauftragten Callcenter massiv aufgestockt worden, um die aufgelaufenen Tickets abzuarbeiten und den Support längerfristig sicherstellen zu können. Zahlreiche Antworten auf die gängigsten Fragen finden sich inzwischen auch auf der Website unter faq.easygov.swiss.
Wer ist meldepflichtig und warum?
Im Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU wird die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch entsandte Arbeitnehmende oder selbständige Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr liberalisiert.
Das elektronische Meldeverfahren kommt ebenfalls für Stellenantritte von EU/EFTA-Staatsangehörigen von bis zu drei Monaten bei einem Arbeitgebenden in der Schweiz zur Anwendung. In allen Fällen besteht lediglich eine Meldepflicht. Das Meldeverfahren dient der Erhebung von Daten für die Einhaltung der Regelungen aus dem FZA und die nachgelagerten arbeitsmarktlichen Kontrollen im Rahmen der FlaM zum FZA.
Erste von zwei Phasen abgeschlossen
Auf Grundlage der eingegangenen Meldungen finden die Kontrollen zur Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen statt. Die Weiterentwicklung des Online-Meldeverfahren wird in einem gemeinsamen Projekt des SEM, des SECO und den FlaM-Vollzugsorganen vorangetrieben. Mit der Integration des Online-Meldeverfahrens in EasyGov wurde die erste Phase der Optimierung des Meldeverfahrens abgeschlossen. In dieser ersten Phase wurden die Datenqualität und Datenübermittlung verbessert und Betriebe können aufgrund der Vergabe der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) identifiziert werden. Somit kann Missbrauch innerhalb des Online-Meldeverfahrens besser begegnet werden.
In der zweiten Phase werden weitere Optimierungen und die Umsetzung des Verhandlungsergebnisses zwischen der Schweiz und der EU im Bereich Lohnschutz adressiert. Diese Arbeiten spielen, neben Anpassungen an der Vollzugsorganisation und weiteren Massnahmen zur Vollzugsoptimierung, eine zentrale Rolle, um bei einer verkürzten Voranmeldefrist die FlaM-Kontrollen in der bisherigen Qualität zu ermöglichen. Dies hat ein kürzlich abgeschlossenes Pilotprojekt im Raum Basel nochmals bestätigt.
Weitere Ausbauschritte von EasyGov in Planung
EasyGov bietet Unternehmen aktuell Zugang zu rund 60 behördlichen Dienstleistungen. Seit dem Start der Plattform im Jahr 2017 haben sich über 110000 Unternehmen registriert, was über einem Sechstel aller Unternehmen in der Schweiz entspricht. Mit der Integration des Meldeverfahrens wird das Angebot weiter ausgebaut.
Im bisherigen Portal des SEM wurden über das Meldeverfahren täglich etwa 1500 Meldungen abgesetzt, was jährlich rund 550000 Meldungen entspricht. In den kommenden Jahren sind weitere Funktionserweiterungen sowie Verbesserungen bei der Benutzerfreundlichkeit geplant, um EasyGov noch umfassender und attraktiver zu gestalten.