Planungssicherheit bei der Einstellung von Geflüchteten aus der Ukraine gefordert

Freitag, 19. August 2022
Eine vom Schweizerischen Arbeitgeberverband in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass bereits jedes zehnte Unternehmen in der Schweiz Geflüchtete aus der Ukraine angestellt hat und die Zufriedenheit mit deren Leistung hoch ist. Die Unternehmen sehen sich aber auch mit Herausforderungen konfrontiert. Sie erwarten mehr Planungssicherheit in Bezug auf den Aufenthaltsstatus S sowie eine aktivere Rolle der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren.

Bereits kurz nach Beginn des Konflikts entschied der Bundesrat, den Geflüchteten aus der Ukraine den Schutzstatus S zu gewähren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützte diesen Entscheid, der ein rasches und unbürokratisches Handeln ermöglicht. Mittlerweile sind rund 60000 Personen in der Schweiz registriert, wovon sich rund 33000 im erwerbsfähigen Alter befinden. Gemäss Staatssekretariat für Migration gehen inzwischen etwa 10% der erwerbsfähigen Personen einer Arbeit nach.

Um mehr über das Interesse, aber auch über die Herausforderungen und Bedürfnisse der Schweizer Unternehmen in Bezug auf die Anstellung von Ukraine-Geflüchteten zu erfahren, beauftragte der SAV das Forschungsinstitut Sotomo mit einer repräsentativen Unternehmensbefragung.

Hohes Interesse an der Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine

Die Befragung zeigt, dass 56% der Unternehmen grundsätzlich ein Interesse an einer Anstellung haben und beinahe jedes zehnte Unternehmen bereits Personen mit Schutzstatus S angestellt hat. Für jedes dritte Unternehmen sind eine gute Qualifikation der Geflüchteten sowie der Fach- und Arbeitskräftemangel ein Grund für eine Anstellung.

Gleichzeitig gibt es Faktoren, die eine Anstellung erschweren. Ungenügende Sprachkenntnisse werden in diesem Zusammenhang besonders häufig genannt - besonders bei Gastrounternehmen sowie Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen sind sie ein gewichtiger Grund für eine Nichtanstellung. Dies sind zugleich jene Branchen, die grundsätzlich am meisten Potenzial bei der Anstellung von ukrainischen Flüchtlingen erkennen. 62% der Unternehmen fordern auch ein höheres Engagement und verstärkte Anstrengungen von Bund und Kantonen in Bezug auf Sprachkursangebote.

Schutzstatus S bietet derzeit wenig Planungssicherheit

Das Aufenthaltsrecht von Personen mit Schutzstatus S ist gegenwärtig auf ein Jahr befristet - die Aufenthaltserlaubnis läuft somit bei den ersten Personen bereits in rund einem halben Jahr aus. Diese Unklarheiten über das weitere Vorgehen beim Schutzstatus S verunsichern viele Unternehmen. So würden 81% der befragten Unternehmen, die bereits Anstellungen getätigt haben, eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts für die Dauer der Anstellung begrüssen.

Vom RAV aktivere Rolle bei der Vermittlung von Personen mit Schutzstatus S gefordert

Jedes dritte befragte Unternehmen fordert auch eine aktivere Rolle der RAV bei der Vermittlung von Personen mit Schutzstatus S. Dass es bei der Rekrutierung Schwierigkeiten gibt, konnte auch Judith Bellaiche, Direktorin vom Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz Swico, aus der ICT-Branche berichten. Demnach sei es für die Unternehmen ausgesprochen schwierig, direkt an die Geflüchteten zu gelangen, wobei dieser Umstand durch dezentrale und kleinräumige Verantwortlichkeiten zusätzlich erschwert werde. (ots)

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