Nationalrat will über Lohnobergrenze für Bundesbetriebe diskutieren
Der Nationalrat will über eine Lohnobergrenze für die obersten Kader von SBB, Post und anderen Bundesbetrieben diskutieren. Geplant ist eine Obergrenze bei einer Million Franken.
Das zeigt das vom Bundesrat veröffentlichte Kaderlohnreporting. Demnach hatten die Chefs von Postfinance, Post, Ruag International, SBB und Suva im Jahr 2021 weiterhin die Spitzenplätze beim Lohn inne. Auch die Chefs von Skyguide, SRG und Ruag MRO verdienten über eine halbe Million Franken.
Insgesamt haben die Topverdiener unter den Chefs der Bundesbetriebe im vergangenen Jahr leicht mehr verdient als im Jahr 2020. Grosse Ausschläge gab es jedoch nicht. In vielen Fällen lag die Erhöhung um die 1.5%.
Rang zwei in der Lohnrangliste hinter Köng belegt Post-Chef Roberto Cirillo mit 821 285 Franken. Dahinter folgt André Wall, CEO von Ruag International, mit einem Verdienst von 794 538 Franken. SBB-Chef Vincent Ducrot (757 382 Franken) und Suva-CEO Felix Weber (634 168 Franken) gehören ebenfalls zu den Top-fünf-Verdienern bei den Bundesbetrieben.
Über eine halbe Million Franken verdienten drei weitere Personen: Ruag-MRO-Chef Andreas Berger, der Ende 2021 zurücktrat, SRG-Generaldirektor Gilles Marchand sowie Skyguide-CEO Alex Bristol.
Im Gegensatz zu früher liegen die Toplöhne deutlich unter der Schwelle von einer Million Franken. Obwohl das Parlament kürzlich einen fixen Lohndeckel abgelehnt hatte, verfehlte die entsprechende Vorlage ihre Wirkung offenbar nicht.
Die Mehrheit im Ständerat hatte ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Lohnobergrenze unter anderem damit begründet, dass eine solche zu undifferenziert sei. Wenn schon Lohndeckel festgelegt würden, müssten diese unterschiedlich ausgestaltet sein, um den unterschiedlichen Voraussetzungen der Betriebe zu entsprechen.
Die Entlöhnung des obersten Kaders der Unternehmen und Anstalten des Bundes gibt regelmässig Anlass zu Debatten in der Öffentlichkeit. 2016 hatte der Bundesrat beschlossen, die Betriebe an die kürzere Leine zu nehmen. So wurden etwa die Boni und Nebenleistungen im Verhältnis zum Fixlohn begrenzt. Insgesamt gingen die Topsaläre in den vergangenen Jahren tendenziell zurück. (sda)
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Bei Arbeitsmarktkontrollen im Kanton Zürich sind im vergangenen Jahr 547 Fälle von Lohndumping ans Licht gekommen. Die Arbeitgeber müssen die Lohndifferenzen nachzahlen sowie die Arbeitsverträge anpassen.
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