
Getrennte Wege
Nach einer Scheidung gilt es auch die Ansprüche in den Sozialversicherungen zu klären und geltend zu machen. Insbesondere in der Altersvorsorge findet ein Ausgleich zwischen den geschiedenen Eheleuten statt.
Dorian Kessler und Robert Fluder haben in ihrer Studie dieses deutliche Absinken das Einkommens von Frauen im Jahr nach der Scheidung festgestellt. Demgegenüber sank das Einkommen der Männer auch unter Berücksichtigung der Transferzahlungen nur geringfügig, und zwar um 3 bis 5%. Betrachte man jedoch die subjektive Einschätzung der finanziellen Situation, so sei die Verschlechterung bei Frauen und Männern gleich gross, stellen die Autoren fest. Möglicherweise sei dies so, weil die zu leistenden Unterhaltszahlungen von Männern als stark belastend empfunden würden.
Aktuell liegt die Scheidungsrate bei rund 40 Prozent. Unterhaltszahlungen sind für die finanzielle Situation nach einer Scheidung entscheidend. Zwischen Mitte der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre wurden nacheheliche Unterhaltsbeiträge immer seltener zugesprochen. Heute erhalten laut Medienmitteilung nur noch rund 20% der geschiedenen Frauen ohne Kinder und zwei Drittel der Frauen mit Kindern Unterhaltsbeiträge.
Für Frauen mit Kindern betragen diese durchschnittlich 1900 Franken pro Monat. Zwischen 7 und 8% der Frauen mit Kindern sind laut den Studienautoren in den ersten zwei Jahren nach der Scheidung auf Sozialhilfe angewiesen. Das Sozialhilferisiko steige besonders für Frauen, die in Ehen mit traditioneller Rollenteilung gelebt haben. Die Autoren plädieren daher für Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (sda)
Nach einer Scheidung gilt es auch die Ansprüche in den Sozialversicherungen zu klären und geltend zu machen. Insbesondere in der Altersvorsorge findet ein Ausgleich zwischen den geschiedenen Eheleuten statt.
Erwerbsbiografien und Familienmodelle in der Schweiz sind im Umbruch – was insbesondere für Frauen Chancen, aber auch neue Herausforderungen für die Altersvorsorge mit sich bringt. Dies ergab eine Studie der Swiss Life.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch