Ständeratskommission will bis zu zwölf Sonntagsverkäufe zulassen

Mittwoch, 23. Oktober 2024
Die Kantone sollen künftig bis zu zwölf statt der heute maximal vier Sonntagsverkäufe bewilligen können. Die zuständige Ständeratskommission unterstützt eine entsprechende Forderung des Kantons Zürich. Travail Suisse kritisiert die Vorlage.

Mit 10 zu 2 Stimmen gab die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats einer Standesinitiative Folge. Darüber entscheidet als Nächstes die Schwesterkommission des Nationalrats. Stimmt auch sie zu, kann die Ständeratskommission eine Änderung des Arbeitsgesetzes ausarbeiten. 

Mit diesem aus Sicht der Kommission moderaten Vorschlag würde dem Detailhandel ein Instrument zur Verfügung gestellt, um im harten Wettbewerb mit dem Onlinehandel besser bestehen zu können, wie es in der Mitteilung der Parlamentsdienste hiess. Ausserdem trage die Initiative dem veränderten Einkaufsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung.

Nein zu Nationalrats-Vorschlag

Nein sagt die WAK indes zu einer weitergehenden Flexibilisierung der Sonntagsverkäufe, wie sie der Nationalrat fordert. Demnach sollen kleine Lebensmittelgeschäfte an Sonntagen öffnen können. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnt die WAK-S die entsprechende Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS) ab. Darüber entscheiden wird nun der Ständerat.

Nantermod verlangt eine grundsätzliche Lockerung des Arbeitsrechts an Sonntagen für lokale Geschäfte mit einer begrenzten Anzahl Mitarbeitenden und einem Sortiment, das dem eines Lebensmittelladens entspricht. Die Ständeratskommission ist der Ansicht, dass die Formulierung dieser Motion Interpretationsschwierigkeiten birgt und verschiedene Abgrenzungsprobleme auslöst, wie es hiess. Sie gebe aus diesem Grund der Standesinitiative des Kantons Zürich den Vorzug.

Öffnungen in Tourismusregionen

Die Diskussion um eine Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots läuft bereits. Vorschläge des Bundesrats für offene Geschäfte in Tourismusregionen sind in einer Vernehmlassung kritisch aufgenommen worden: Den Bürgerlichen und den Städten geht die Öffnung zu wenig weit. Linke und Gewerkschaften wollen keinerlei Aufweichung. Mit der Revision der Verordnung des Arbeitsgesetzes will Guy Parmelins Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Voraussetzung schaffen, dass Läden «in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus» während des ganzen Jahrs Arbeitnehmende an Sonntagen beschäftigen dürfen.

Die Ausnahme wäre jedoch auf Städte mit mehr als 60000 Einwohnern beschränkt. Ausserdem müsste der Anteil der ausländischen Hotelgäste mindestens 50% betragen. Damit kämen zurzeit nur Zürich, Genf, Luzern, Basel, Lausanne, Bern und Lugano infrage. Die Kantone machten nach der Vernehmlassung Druck für mehr Tourismuszonen.

Travail Suisse dezidiert dagegen

Die aktuelle Vorlage reiht sich laut Mitteilung von Travail Suisse in eine lange Liste an Vorschlägen ein, mit denen die Sonntagsarbeit liberalisiert werden soll. So will etwa Bundesrat Parmelin, dass in städtischen Tourismusgebieten die Läden auch am Sonntag unter bestimmten Voraussetzungen öffnen können. Zudem soll gemäss einer laufenden Vernehmlassung an neun Sonntagen im Jahr bewilligungsfrei im Homeoffice gearbeitet werden können oder müssen.

«Der arbeitsfreie Sonntag ist für einen grossen Teil der Arbeitnehmenden der einzige gemeinsame freie Tag in der Woche. Er ermöglicht Erholung, die Pflege von Beziehungen und gemeinsame Aktivitäten. Die Angriffe auf den arbeitsfreien Sonntag müssen deshalb gestoppt werden», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik von Travail.Suisse. Die Liberalisierung der Sonntagsarbeit bringe zudem keinen ökonomischen Mehrwert. Die Konsumausgaben hingen von den Einkommen ab. Längere Ladenöffnungszeiten bei gleichem Konsum reduzieren folglich in erster Linie die Produktivität und erhöhen dadurch den Druck auf die Löhne. 

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