Mehr Zeit für die Familie
Neu soll es neben dem Mutterschafts- auch einen Vaterschafts- und einen Betreuungsurlaub geben. Ein neues Gesetz benennt die Anpassungen in den jeweiligen Gesetzen.
Während die Familiengründung kaum Auswirkungen auf das Arbeitspensum von Vätern habe, verändere die sich die Erwerbsbeteiligung der Frauen durch die Mutterschaft stark. Nach der Geburt eines Kindes reduzieren 73% der Mütter gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) ihren Beschäftigungsgrad auf weniger als 70% oder hören vorübergehend auf zu arbeiten. Nach dem ersten Kind bleiben 19.8% nicht erwerbstätig, nach dem zweiten Kind sind es 30.6%. Durchschnittlich dauert dieser Unterbruch 5 Jahre. Dies geht mit aus dem Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats Moret (19.3621) hervor.
Wenn Frauen ganz aus dem Erwerbsleben aussteigen oder ihr Pensum stark reduzieren, so habe dies einschneidende und dauerhafte Folgen – für die berufliche Laufbahn, für die Lohnentwicklung und die soziale Absicherung im Alter. Erwerbslücken oder geringe Pensen über längere Zeit könnten nach der Pensionierung, aber auch im Fall einer Scheidung oder beim Tod des Partners zu schwierigen Einkommenssituationen bis hin zur Abhängigkeit von der Sozialhilfe oder zu Altersarmut führen.
Die Frage, wie Mütter ihre Erwerbsarbeit neben der Familie gestalten, überhaupt die Frage, wie Eltern Familie und Beruf vereinbaren, sei deshalb von grossem gesellschaftlichem Interesse. Auch angesichts des herrschenden Fachkräftemangels sei es wichtig, dass Frauen der Arbeitswelt erhalten blieben, betont der Bundesrat im Bericht.
Dafür brauche es günstige Rahmenbedingungen und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang hebt der Bundesrat beispielsweise die Initiative «viamia» hervor: Das vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen getragene Projekt biete Standortbestimmungen und Laufbahnberatungen für über 40jährige Erwerbstätige an. Ein Massnahmenplan für den Wiedereinstieg von Frauen in die Arbeitswelt werde ausserdem im Rahmen der Beantwortung des Postulats von Sibel Arslan (20.4327) vorgelegt werden.
Bis 2018 finanzierte der Bund auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes elf Beratungsstellen in neun Kantonen mit, die Frauen zu Fragen rund um Erwerbsarbeit und Wiedereinstieg nach familienbedingten Unterbrüchen berieten. Das Postulat von Isabelle Moret forderte vom Bundesrat eine Übersicht zu diesen Stellen nach der Einstellung der Bundesgelder. Die dazu in Auftrag gegebene externe Studie kommt zum Schluss, dass fünf der bis 2018 mit Finanzhilfen unterstützten Beratungsstellen mit teilweise verändertem Angebot weiterhin aktiv sind, während sechs die Dienste eingestellt haben. Die Studie stellt weiter fest, dass die Bedürfnisse von Wiedereinsteigerinnen mithilfe der Angebote der kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) mehrheitlich abgedeckt werden können. Optimierungspotenzial ortet die Studie beispielsweise bei der Information über das Dienstleistungsangebot.
Wie das Angebot der BSLB schweizweit verstärkt auf die Bedürfnisse von Wiedereinsteigenden ausgerichtet werden kann, dazu werden in der Studie Empfehlungen formuliert. Diese Empfehlungen entsprechen laut Bundesrat der Stossrichtung der Nationalen Strategie für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, welche die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren erarbeitet hat und die nun umgesetzt werden soll.
Neu soll es neben dem Mutterschafts- auch einen Vaterschafts- und einen Betreuungsurlaub geben. Ein neues Gesetz benennt die Anpassungen in den jeweiligen Gesetzen.
Sowohl die Ehe als auch das Konkubinat haben in den Sozialversicherungen ihre Vorzüge. Diese abzuwägen, kann den Entscheid, ob geheiratet werden soll oder nicht, beeinflussen. Für junge Familiengründer mögen Fragen der AHV fern liegen. Sich mit dieser Thematik zu befassen, ist immer empfehlenswert – egal ob man sich jung, spät oder gar nicht mehr traut.
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