Vorerst keine Ausweitung der Sonntagsarbeit

Donnerstag, 27. Februar 2025
Die Revision einer Verordnung zum Arbeitsgesetz, das den Kantonen zusätzlichen Spielraum für mehr Sonntagsarbeit in den Läden einräumen sollte, wird eingestellt. Eine Änderung des Arbeitsgesetzes, die mehr Sonntagsarbeit zulassen soll, steht aber schon in den Startblöcken.

Mit dem Entwurf für Artikel 25a der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) sollte auf nationaler Ebene eine Rechtsgrundlage für Sonntagsarbeit in Läden von Grossstadtquartieren mit internationalem Tourismus geschaffen werden, da dies den Erwartungen bestimmter Gruppen von Touristinnen und Touristen entsprechen würde. Der Antrag, den Begriff «Fremdenverkehrsgebiet» auf die Städte auszudehnen, wurde Anfang 2022 von mehreren Tourismusorganisationen und Kantonen mit Unterstützung der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) eingereicht.

Gemeinsamer Verordnungsentwurf und Vernehmlassung

Bundesrat Guy Parmelin, der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), hatte sich bereit erklärt, die Frage zu prüfen. Nach Gesprächen mit den Dachverbänden der Sozialpartner beauftragte er das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), gemeinsam mit den betroffenen Kreisen einen Entwurf auszuarbeiten. Der in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf war das Ergebnis dieser Arbeiten. Während der Vernehmlassung, die vom 22. November 2023 bis 8. März 2024 dauerte, gingen 80 Stellungnahmen ein. Die Wirtschaftsorganisationen und Arbeitgeberverbände kritisierten den vorgelegten Entwurf als zu wenig weitgehend, während sich die Gewerkschaften und einige andere Organisationen grundsätzlich gegen eine weitere Lockerung des Verbots der Sonntagsarbeit aussprachen. Generell erhielt der Entwurf nicht genügend Unterstützung, weder von den Kantonen noch von den politischen Parteien und den anderen Organisationen.

Standesinitiative zeigt neue Perspektive auf

Unterdessen haben die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) der beiden Räte jedoch einer Standesinitiative des Kantons Zürich Folge gegeben, mit der eine Revision des Arbeitsgesetzes vorgeschlagen wird, um die Anzahl der Sonntage zu erhöhen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist. Diese Bestrebungen zur Teilrevision des Arbeitsgesetzes ermöglichen eine Wiederaufnahme der Gespräche ausgehend von einer neuen Grundlage, die den Bedürfnissen der Tourismuskreise und der Kantone eher gerecht werden dürfte.

Angesichts der negativen Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung und dieser neuen Standesinitiative hat der Departementsvorsteher beschlossen, den bisherigen Revisions­entwurf nicht weiterzuverfolgen.

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