Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats hat laut Mitteilung von den Ergebnissen der Vernehmlassung, die sie zu ihrem Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» (16.484) durchgeführt hat, Kenntnis genommen und ihren ursprünglichen Text daraufhin in einigen Punkten angepasst.
So möchte sie insbesondere, dass der Kreis der Arbeitnehmenden, die Zugang zu Homeoffice haben, ausgeweitet wird, sodass diese Möglichkeit auch Personen ohne grosse Autonomie offensteht. Zum Schutz der Arbeitnehmenden hält sie jedoch am Erfordernis einer schriftlichen Vereinbarung fest. Ebenfalls im Sinn des Arbeitnehmerschutzes möchte eine knappe Mehrheit die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit von neun auf sechs Sonntage reduzieren und dafür ausserdem einen Lohnzuschlag vorsehen. Das Geschäft geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme und kommt voraussichtlich in der Herbstsession in den Nationalrat.
Travailsuisse: Gesundheit der Arbeitnehmenden wird zu wenig geschützt
Der Arbeitnehmer Dachverband Travailsuisse hat die Vorlage unter die Lupe genommen. Demnach sieht sie vor, dass Arbeitnehmende im Homeoffice zukünftig zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends arbeiten können oder müssen. Heute beträgt dieser Zeitraum nicht 17, sondern 14 Stunden. Zudem soll die tägliche Ruhezeit nicht nur von 11 Stunden auf 9 Stunden reduziert, sondern auch für dringende Tätigkeiten unterbrochen werden können. Ausserdem soll an sechs Sonntagen pro Jahr ebenfalls gearbeitet werden können.
Als Ausgleich will die WAK ein Recht auf Nichterreichbarkeit einführen, das in entsprechenden Vereinbarungen, die zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden abgeschlossen werden können, konkretisiert werden soll. In diesen Vereinbarungen sollen auch weitere Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden vereinbart werden.
Homeoffice hat sich nach der Pandemie bei vielen Arbeitnehmenden etabliert. Neben den positiven Effekten zeigten sich dabei zunehmend auch negative Auswirkungen. Insbesondere das Verschwimmen der Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben werde von einer deutlichen Mehrheit der Arbeitnehmenden als wesentlicher gesundheitlicher Risikofaktor betrachtet. Diese neuen Gesundheitsrisiken müssten daher auch im Arbeitsgesetz besser abgebildet werden. Die WAK bleibe laut Travailsuisse jedoch unausgewogen. «Mit der Ausdehnung des Zeitraums der Tages- und Abendarbeit, der Reduktion der Ruhezeiten und der Möglichkeit die Ruhezeit zu unterbrechen, werden die gesundheitlichen Risiken für die Arbeitnehmenden weiter erhöht. Dies wird durch das Recht auf Nichterreichbarkeit nicht aufgewogen», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travailsuisse.